Urteil am Amtsgericht Siegburg Mann aus Sankt Augustin bekommt 18 Monate Haft auf Bewährung für Waffenhandel

Siegburg/Sankt Augustin · Zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Siegburg am Dienstag einen Mann aus Sankt Augustin. Er habe nur den Kontakt hergestellt, gab der Angeklagte vor Gericht an.

Wegen Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz wurde ein Mann aus Sankt Augustin vom Amtsgericht Siegburg verurteilt. (Symbolfoto)

Wegen Verstoßes gegen das Waffenkontrollgesetz wurde ein Mann aus Sankt Augustin vom Amtsgericht Siegburg verurteilt. (Symbolfoto)

Foto: Meike Böschemeyer

Der 33-jährige Angeklagte kam glimpflich davon: Der Türsteher aus Sankt Augustin hatte in seiner Wohnung einen Waffenbestellung abgewickelt, deshalb war er vor dem Amtsgericht Siegburg wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Richter Ulrich Wilbrand verurteilte den Mann am Dienstag zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von zwei Jahren.

Bei dem Waffenhandel ging es um sechs Waffen samt Munition, darunter eine Maschinenpistole, Revolver und Pistolen. Der Arbeitslose konnte jedoch glaubhaft machen, dass er nicht selbst mit den Waffen gehandelt habe, sondern lediglich einen Kontakt zu einem bereits verurteilten Waffenhändler hergestellt hatte.

Der Kampfsportler lernte den bereits Verurteilten in Köln kennen, wo der einen Auto-Pitshop betrieb. Man habe sich angefreundet, weil beide dem Boxen frönten. Als der Mann ihn gefragt habe, ob er Waffen besorgen könne, habe er den Kontakt zu einem Händler im Café Marrakesch hergestellt. Dorthin habe er den Freund bei der Abholung der Waffen begleitet, legte der Angeklagte dar. Bei der Übergabe habe er sich die in Frischhaltefolien verpackten Schusswaffen auch selbst angesehen – das war die Erklärung für seine auf der Folie gefundenen DNA-Spuren. Aufgeflogen war der Deal durch eine Rückverfolgung aus einem großen Strafverfahren in Köln. Denn der Freund hatte die Waffen für jemanden in Baden-Württemberg besorgt. Dieser war gefasst worden und der Deal bis nach Sankt Augustin zurückverfolgt worden.

Da der Angeklagte geständig war, forderte die Staatsanwältin die Strafzumessung nur wegen Beihilfe. Zwar sei der Angeklagte schon strafrechtlich in Erscheinung getreten, aber er bereue seine Tat und habe eine gute Sozialprognose, sagte sie. Der Richter folgte dem, setzte aber auf Bitten des Rechtsanwaltes die Bewährungszeit nicht auf die von der Staatsanwältin geforderten drei, sondern auf zwei Jahre fest.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort