Prozessauftakt in Bonn Mann aus Sankt Augustin soll seine Wohnung angezündet haben

Sankt Augustin/Bonn · Ein 38-Jähriger aus Sankt Augustin soll seine Wohnung angezündet haben - aus Frust über eine bevorstehende Zwangsräumung. Jetzt steht er in Bonn wegen Brandstiftung und versuchten Totschlags vor Gericht.

 Ein Mann, der jetzt vor Gericht steht, soll am 23. September 2021 in Sankt Augustin seine Wohnung angezündet haben. Eine Anwohnerin bemerkte den Brand und rief die Feuerwehr.

Ein Mann, der jetzt vor Gericht steht, soll am 23. September 2021 in Sankt Augustin seine Wohnung angezündet haben. Eine Anwohnerin bemerkte den Brand und rief die Feuerwehr.

Foto: Feuerwehr Sankt Augustin

Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich seit Montagmorgen ein 38-jähriger Mann aus Sankt Augustin wegen Brandstiftung und versuchten Totschlags verantworten. Der Sankt Augustiner soll am 23. September 2021 aus Frust über den bevorstehenden Verlust seiner Wohnung im Ortsteil Mülldorf ein Feuer auf dem Laminatboden des Wohnzimmers gelegt haben. Gegen 10.45 Uhr soll er dazu eine größere Menge Papier auf dem Boden zusammengelegt und dann angezündet haben. Nur weil eine Nachbarin das Feuer schnell bemerkt und sofort die Feuerwehr zu Hilfe gerufen hatte, konnte der Brand auf das Zimmer beschränkt werden. Der Bodenbelag war durch das Feuer komplett zerstört worden, die gesamte Wohnung war verrußt. Es entstand ein Sachschaden von rund 30.000 Euro.

„Nachdem ich das Feuer gelegt hatte, habe ich erst einmal zwei Bier getrunken“, ließ sich der Angeklagte vor Gericht in einer von seiner Anwältin vorbereiteten Erklärung zitieren. Im Grundsatz gab der Mann die Tat zu, nannte aber ein Motiv, das sich von den Vorwürfen der Anklage etwas unterscheidet. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte wütend war, weil ihm nach mehrmonatigen Mietrückständen eine Zwangsräumung unmittelbar bevorstand. Wegen eines Krankenhausaufenthalts sei sein Mietzuschuss geringer als üblich ausgefallen, gab der Angeklagte als Grund für den Zahlungsrückstand an. Das habe ihn zwar tatsächlich wütend gemacht, sei aber nicht der Grund für das Feuer gewesen.

Mann schaltet Rauchmelder ab

Laut Staatsanwaltschaft nahm der mutmaßliche Brandstifter die Zerstörung des Gebäudes zumindest billigend in Kauf. Das zeige sich auch darin, dass die Brandmelder allesamt außer Funktion gesetzt worden waren. Der Angeklagte hingegen beteuerte, er habe nur sein Mobiliar verbrennen wollen. Es sei ihm nicht gelungen, seine Möbel rechtzeitig vor der bevorstehen Zwangsräumung aus der Wohnung zu schaffen, und er habe nicht gewollt, dass jemand anders „sich über seine Möbel freuen“ solle. So habe er entschieden, sie in der Wohnung zu verbrennen. Es habe sich aber nur um ein „kleines und sicheres“ Feuer gehandelt.

Ob er diesen objektiv so gut wie unmöglichen Tathergang selber glaubt, soll nun ein Gutachter feststellen. Die dahingehende Aussage des alkoholkranken Mannes blieb jedenfalls nicht das einzige Zeichen einer möglichen Verwirrung. Klar eingeräumt hatte der Angeklagte aber, dass er die Rauchmelder abgeschaltet hatte. Allerdings nicht erst kurz vor dem Brand, sondern bereits direkt nach seinem Einzug. Er konsumiere nicht nur Alkohol, sondern auch Amphetamine und Cannabis, ließ er das Gericht wissen. Täglich habe er allein oder mit Freunden „zwei Joints oder auch mal eine Bong“ geraucht. Weil die nervigen Rauchmelder dabei zu oft angesprungen seien, habe er die Geräte dauerhaft ausgeschaltet.

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