Wohnungsbau in Sankt Augustin-Menden Marienstraße erhält einen Bebauungsplan in zwei Teilen

Sankt Augustin · Nach jahrelanger Debatte soll die Acker- und Gartenfläche entlang der Marienstraße im Sankt Augustiner Stadtteil Menden nun doch in Teilen bebaut werden. Dabei war die Aufstellung eines Bebauungsplans vor drei Jahren gestoppt worden.

 Derzeit endet die Marienstraße an einem Geh- und Radweg des Grünen C. Die Grundstücke links und rechts des Weges sollen nun bebaut werden.

Derzeit endet die Marienstraße an einem Geh- und Radweg des Grünen C. Die Grundstücke links und rechts des Weges sollen nun bebaut werden.

Foto: Thomas Heinemann

Seit Jahren beschäftigt eine eventuelle Bebauung der bisherigen Acker- und Gartenflächen an der Marienstraße im Sankt Augustiner Stadtteil Menden die Anwohner und auch die Politik. Nach mehrjähriger Debatte war im Juni 2018 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit acht zu acht Stimmen im zuständigen Ausschuss des Rates schließlich gestoppt worden. Nun soll jedoch trotzdem ein Bebauungsplan für die Marienstraße aufgestellt werden: Einer der Anwohner möchte einen heutigen Acker zum Teil mit einem Wohnhaus bebauen. Für diesen Wunsch hat die Politik jetzt mehrheitlich ihre Zustimmung signalisiert.

Ob und wie auf den Acker- und Gartenflächen noch einmal gebaut werden darf, das sollte der Bebauungsplan 425 „Marienstraße“ regeln. Nach langen Diskussionen hatte es der Aufbruch-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Köhler in der Ausschusssitzung im Juni 2018 so zusammengefasst: Die Politik habe sich angesichts des Widerstands der Grundstücksbesitzer in der Vergangenheit mit diesem Bebauungsplan, „der ja nur eine ganz kleine Ecke in Menden beplanen will, schon viel zu lange beschäftigt“ und man habe viel zu viel Verwaltungskapazität damit gebunden.

Denn 22 der 24 vom Bebauungsplan betroffenen Grundeigentümer hatten vor drei Jahren in einem Brief an die Stadt das Vorhaben kategorisch abgelehnt: Weder die marode Marienstraße noch das Kanalnetz könnten die Erschließung weiterer Grundstücke verkraften. Warum die Stadt überhaupt einen Bebauungsplan aufstellen wolle, dafür hatten einige Grundstücksbesitzer und Teile der Politik 2018 hinter vorgehaltener Hand ihre eigene Begründung (das GA berichtete): Die Stadt stünde bei einem der Grundstücksbesitzer im Wort, dessen Bauwunsch zu erfüllen, nachdem dieser im Gegenzug trotz Widerstands einen Teil seiner Flächen für den Bau des Grünen C abgetreten hätte.

Nach dem Patt der Abstimmung im Ausschuss im Juni 2018, der zum Stopp des Bebauungsplansverfahren führte, war das Thema damit allerdings noch nicht vom Tisch: Im vergangenen Jahr hat sich der besagte Anwohner mit einem Bürgerantrag an den Rat gewandt. Im zuständigen Ausschuss fand sich dann eine knappe Mehrheit, seinen Bauwunsch auf dem Acker mit einer sogenannten Ergänzungssatzung zu ermöglichen, ohne dadurch einen Präzedenzfall schaffen oder ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren für ein einzelnes Grundstück starten zu müssen.

Ein neuer Ansatz

Nach Prüfung planungsrechtlicher Voraussetzungen hat die Verwaltung in der Folge nun im August 2021 statt einer Ergänzungssatzung die Fortführung des 2018 gestoppten Bebauungsplanverfahrens angeregt. Allerdings mit neuem Ansatz und in zwei Teilen: Teil B im Norden der Marienstraße soll weiterhin ruhen und enthält Grundstücke jener Grundeigentümer, die eine Entwicklung bislang ablehnten. Anders im Teil A, der je ein Grundstück nördlich und südlich der vorhandenen Marienstraße umfasst, und dessen Bebauungsplanverfahren formell fortgesetzt werden soll. „Aus städtebaulicher und kosteneffizienter Sicht ist eine zweiseitige Straßenrandbebauung anzustreben“, begründet die Stadt.

Obwohl sich der Antrag des Bürgers für die Bebauung seines Grundstücks lediglich auf den südlichen Bereich erstrecke, „obliegt es der Stadt Sankt Augustin aufgrund ihrer Planungshoheit den Geltungsbereich für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erweitern“, so die Verwaltung. Denn zwischenzeitlich sei auch die Eigentümerin des nördlichen Grundstücks mit der Bitte an die Stadt Sankt Augustin herangetreten, ihr Grundstück mit in das Verfahren aufzunehmen.

Radweg soll verbreitert werden

Das Verfahren, also die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans 425 Teil A, reicht über die beiden betroffenen Grundstücke hinaus: Weil der im Rahmen des Grünen C gebaute Geh- und Radweg zwischen den Grundstücken für die Erschließung zu schmal sei und auch für eine zukünftige Erschließung des weiterhin ruhenden Teil B zu schmal wäre, müsse der Weg um vier Meter verbreitert werden. Geschehe dies vor dem 15. Juli 2024 – dem Ablaufdatum der Förderbindung des Grünen C –, müsste die Stadt für das Teilstück des Weges rund 2300 Euro pro Jahr zurückzahlen. Zudem Neue

Mit diesem Vorschlag stieß die Stadt im Ausschuss erneut auf gespaltene Meinungen: Während die CDU in den Plänen eine Abrundung des Siedlungsrandes sah und auch die FDP ihre Zustimmung signalisierte, „damit das Ärgernis von der Agenda kommt“, kritisierte Mendens Ortsvorsteherin Gudrun Burk für die SPD, dass mit den Plänen „mehr zugebaut wird, als ursprünglich geplant war“.

Schärfer noch formulierte es Grünen-Ratsmitglied Thomas Pätzold: „Ich bin beeindruckt, mit welcher Hartnäckigkeit versucht wird, in diesem Bereich eine Bebauung herzustellen, die mehr eine Zersplitterung des Ortsrandes darstellt als eine Abrundung.“ Auch eine Bebauung über den seinerzeit festgelegten Ortsrand hinaus in den Bereich des Grünen C lehnten die Grünen ab. Das sah die Mehrheit des Ausschusses anders: Bei Ja-Stimmen von CDU und FDP und Enthaltung der SPD erteilte der Ausschuss der Verwaltung mehrheitlich den Auftrag, die Vorbereitungen für die Teilung des Bebauungsplanes und die dann anstehende Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit vorzubereiten.

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