Zehn Jahre Jugendstrafe BGH bestätigt Urteil nach Mord an 17-Jähriger in Sankt Augustin

Sankt Augustin · Nach dem Mord an einer 17-Jährigen in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin im Dezember 2018 hat der Bundesgerichtshof die Revision abgelehnt. Der Angeklagte war zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

 Die Leiche der 17-Jährigen wurde in der Unterkunft in Sankt Augustin gefunden.

Die Leiche der 17-Jährigen wurde in der Unterkunft in Sankt Augustin gefunden.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mehr als anderthalb Jahre nach der Ermordung der 17-jährigen Elma C. in einer Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin-Menden ist das Urteil des Bonner Landgerichts rechtskräftig. Der 19-jährige Angeklagte war im Juli vergangenen Jahres zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat jetzt die Revision der Verteidigung als unbegründet abgelehnt.

Das Jugendschwurgericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann die Schülerin aus Unkel, die er in Bonn kennengelernt hatte, in der Nacht zum 1. Dezember 2018 getötet hat. Sie hatte ihren letzten Zug in ihre Heimatgemeinde verpasst und war mit dem neuen Bekannten zu der Unterkunft gefahren. Weil sie dort seine sexuellen Avancen ablehnte, hatte er sie nach Überzeugung der Richter vergewaltigt und ermordet. Als das Mädchen nicht nach Hause zurückkehrte, startete seine Schwester in sozialen Medien eine Suchaktion, die schließlich zu dem Täter führte. Beim Erscheinen der Polizei zwei Tage nach der Tat an der Unterkunft zeigte der Mann den Beamten sein Zimmer, in dem die Leiche lag.

Am ersten Prozesstag stellte sich heraus, dass der Angeklagte, ein Deutsch-Kenianer, der seit seinem dritten Lebensjahr in Deutschland lebt, drei Jahre jünger war als in seinen Papieren stand und mithin als damals 17-Jähriger noch unter das Jugendstrafrecht fiel. Die Verhandlung fand deshalb zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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