Friedhöfe in Sankt Augustin Neues Berechnungsmodell soll Friedhofsgebühren senken

Sankt Augustin · Die Kosten für Gräber in Sankt Augustin sind zum Jahresbeginn erheblich gestiegen und lösten kontroverse Diskussionen aus. Ein neues Berechnungsmodell soll jetzt Einsparpotenziale für die Stadt aufzeigen.

Die Friedhofsgebühren könnten in Sankt Augustin künftig anders berechnet werden.

Die Friedhofsgebühren könnten in Sankt Augustin künftig anders berechnet werden.

Foto: Hannah Schmitt

Sie löste eine kontroverse Diskussion aus: die Erhöhung der Friedhofsgebühren in Sankt Augustin, die seit Januar in Kraft ist. Mehr zähneknirschend stimmten die Politiker ihr im Dezember mehrheitlich zu – vor allem weil die Stadt keine Alternativen sah. Für den Unterausschuss „Haushaltskonsolidierung“ am Donnerstag, 5. September, hat die Verwaltung nun eine Vorlage erarbeitet, in der mögliche Einsparpotenziale und Umverteilungen aufgezeigt werden, um die Friedhofsgebühren zu stabilisieren. Mit einem solchen Konzept hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Stadt beauftragt.

Wie berichtet, sind die Kosten für Gräber in Sankt Augustin zum Jahresbeginn erheblich gestiegen. Ein Wahlgrab zur Erdbestattung kostet seither 3463 Euro statt zuvor 2870 Euro, Urnenwahlgräber sind auf 1020 Euro gestiegen (2018: 840 Euro). Bereits in den Jahren zuvor hatte es immer wieder Preiserhöhungen gegeben, weil die Gebühren nicht kostendeckend waren.

Die Stadt schlägt nun vor, künftig auf ein anderes Berechnungsmodell für die Bestattungsgebühren zu wechseln. Derzeit werden sie nach dem sogenannten Standardmodell bemessen. Heißt: Je größer die Grabfläche und je länger die Nutzungsdauer ist, desto höher sind die Nutzungsgebühren. Daraus ergäben sich in der Praxis erhebliche Preisunterschiede im Bereich des Grabstellenerwerbs, so die Verwaltung.

Anders sei es beim modifizierten Kölner Modell, das die Stadt für die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 ins Spiel bringt. Dabei werde auch berücksichtigt, dass die Infrastrukturflächen des Friedhofs gleichermaßen und unabhängig von der Bestattungsform genutzt werden. „In der Folge werden die in der Regel kleineren Urnen- und Kindergrabstellen teurer und die Sarggrabstellen günstiger“, schreibt die Verwaltung in der Vorlage. In Zahlen sähe das folgendermaßen aus: Ein Wahlgrab würde dann zum Beispiel pro Grabstelle mit 3044 Euro zu Buche schlagen und damit 419 Euro weniger kosten als nach dem Standardmodell. Ein Urnenwahlgrab würde hingegen statt 1020 Euro 1401 Euro kosten, ein Kindergrab 1716 Euro statt 1227 Euro.

Kölner Modell ist sachgerechter

Das Kölner Modell wirke dabei den Wanderungstendenzen in der Nachfrage entgegen und erscheine im Hinblick auf die Nutzung der Infrastruktur sachgerechter, heißt es vonseiten der Stadt. Denn in den vergangenen Jahren hat sich in Sankt Augustin ein Trend hin zu Urnenbestattungen gezeigt: 2007 gab es 208 Erdbestattungen und 188 Urnenbestattungen, 2017 waren es bereits 342 Urnenbestattungen und 139 Erdbestattungen. Diese Verschiebungen hätten wiederum zu geringeren Gebühreneinnahmen und zu Unterdeckungen in den Kalkulationen der Kommune geführt, so die Stadt. Die wiederum einen erheblichen Gebührenanstieg für die Jahre 2018 und 2019 mit sich gebracht hätten. Ein Wechsel des Kalkulationsmodells bleibt laut Stadt dennoch abzuwägen. Denn die Berechnung nach dem Standardmodell sei eine bewährte und vor allem rechtssichere Verwaltungspraxis, da der kommunale Ermessensspielraum umfassend konkretisiert worden sei.

Darüber hinaus hat die Stadt mögliche Einsparpotenziale betrachtet – etwa bei der Anzahl der Friedhöfe. Dabei weist die Verwaltung darauf hin, dass die Entwidmung eines Friedhofs erst mit Ablauf des letzten Nutzungsrechts, im Maximalfall 30 Jahre, möglich wäre. Sofern die Grabstätten nicht umgebettet würden. Zudem stünden den möglicherweise eingesparten Kosten ein nicht bezifferbarer Nutzen für die Allgemeinheit gegenüber. „Die Möglichkeit der ortsnahen Bestattung ist für einen Teil der Bevölkerung von hohem Wert“, so die Stadt. Bevor die Verwaltung dazu mögliche Einsparungen erarbeitet, soll die Politik zunächst einen Beschluss fassen, inwieweit die Schließung eines oder mehrerer Friedhöfe politischer Wille ist.

Der Unterausschuss „Haushaltskonsolidierung“ tagt am Donnerstag, 5. September, 18 Uhr, im kleinen Ratssaal des Rathauses, Markt 1.

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