Aus Sankt Augustin Opposition sieht Fragen zu Hungertod von Häftling unbeantwortet

Düsseldorf · Ein Häftling aus Sankt Augustin verhungerte und verdurstete in der JVA Aachen. Die Opposition sieht zentrale Fragen zu dem Fall unbeantwortet.

 In der JVA Aachen hatte sich ein Häftling zu Tode gehungert. (Symbolbild)

In der JVA Aachen hatte sich ein Häftling zu Tode gehungert. (Symbolbild)

Foto: Oliver Berg/Archiv

Im Fall des Häftlings, der in der JVA Aachen hinter Gittern verdurstet und verhungert ist, sieht die Opposition zentrale Fragen unbeantwortet. Der Rechtsausschuss des Landtags diskutierte am Freitag über einen 32-seitigen Bericht zu dem ungewöhnlichen Fall.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hatte vor einer Woche berichtet, eine Zwangsernährung sei geprüft, aber als unzulässig verworfen worden. Keiner der beteiligten Psychiater habe dem Häftling aus Sankt Augustin eine dauerhafte Störung attestiert. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe ein Mensch das Recht, sich durch Nahrungsverweigerung das Leben zu nehmen, wenn er bei vollem Bewusstsein sei.

In den sechs Wochen vor seinem Tod sei der 67-Jährige nur einmal von einer Psychiaterin aufgesucht worden, sagte der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld. Es sei für ihn schwer vorstellbar, dass der Häftling bis zum Tod Herr seiner Sinne gewesen sei, zumal er die Nahrungsaufnahme mit der Begründung verweigert habe, das Essen sei vergiftet und der Teufel sei in ihm. Dies spreche nicht für einen freiwilligen Suizid bei voller Zurechnungsfähigkeit.

„Wenn ich das Essen verweigere, weil es vergiftet ist, will ich leben und nicht sterben“, sagte Engstfeld. Zweifel seien auch deswegen angebracht, weil er in die psychiatrische Abteilung des Justizvollzugskrankenhauses in Fröndenberg gebracht werden sollte, dort aber wegen fehlender Kapazität nicht aufgenommen wurde.

Mehrere Suizidversuche unternommen

Der Gefangene war wegen der Tötung seiner Ehefrau verurteilt worden. Beim Prozess war ihm eine schwere Depression attestiert und eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen worden.

Der Mann hatte Nahrung und Trinken verweigert, nachdem er zuvor mehrere Suizidversuche unternommen hatte. Ihm sei immer wieder Essen und Trinken angeboten worden, er habe sein „Sterbefasten“ aber fortgesetzt, hatte das Ministerium mitgeteilt.

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hatte die Todesermittlungen bereits drei Wochen nach dem Tod des Gefangenen eingestellt. Ein Verdacht des Totschlags durch Unterlassen Dritter hatte sich aus Sicht der Behörde bei den Ermittlungen nicht ergeben.

Der Rechtsanwalt des 67-Jährigen hatte schwere Vorwürfe erhoben. „Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt“, hatte Verteidiger Carsten Rubarth dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt. „Mein Mandant hätte in eine Psychiatrie gehört.“ Der 67-Jährige war Mitte Dezember im Haftkrankenhaus Fröndenberg gestorben.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort