Zeugen entlasten Mann aus Sankt Augustin Siegburger Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung endet mit Freispruch
Sankt Augustin/Siegburg · Ein 32-Jähriger aus Sankt Augustin soll bei einem Gerangel einen Mann verletzt haben. In Siegburg kam es nun zum Prozess. Zeugen entlasteten den Angeklagten. Die Verhandlung endete mit einem Freispruch.
Ein 32-jähriger Mann aus Sankt Augustin musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Am Ende wurde er freigesprochen.
Das Gericht warf dem Mann vor, gemeinsam mit bislang unbekannten Mittätern am 1. Januar 2021 Feuerwerkskörper in die Richtung anderer Menschen gelenkt zu haben, wobei eine der Raketen auf dem Autodach des späteren Opfers gelandet sein soll. Bei der anschließenden Auseinandersetzung sollen sie auf den Geschädigten – einen 57 Jahre alten Mann – eingeschlagen und getreten haben, wodurch dieser Platzwunden und Prellungen an den Armen und Beinen erlitten haben soll.
Angeklagter hat Opfer „nur einmal leicht geschubst“
Der 32-jährige Angeklagte gab an, es habe zwar ein Gerangel gegeben, er habe das Opfer aber nur einmal leicht geschubst, um es auf Distanz zu halten.
Wer später während einer verbalen Auseinandersetzung den Geschädigten so geschubst hatte, dass der erst auf sein Auto fiel und dann zu Boden ging, konnte dieser selbst nicht sagen. Es sei nicht der Angeklagte, sondern jemand mit Brille gewesen. „Ich habe mich schon gewundert, warum er hier sitzt und nicht der andere“, wandte er sich an das Gericht. Außerdem bestritt der 57-Jährige, von irgendjemandem geschlagen oder getreten worden zu sein, als er am Boden lag.
Erhebliche Zweifel am Tatvorwurf
Für die Aussage des Angeklagten sprachen auch die Ausführungen eines Zeugen, der sich zwischen die Streithähne gestellt hatte. Danach hatte der 32-Jährige nichts mit dem Hinfallen des Geschädigten zu tun. Ein weiterer Zeuge wollte allerdings massive Gewalteinwirkung auf das Opfer von seinem Balkon in einiger Entfernung gesehen haben. Der Täter sei mit einer roten Jacke bekleidet gewesen. Den Angeklagten schloss er als Täter aber aus, weil der Täter im Gegensatz zum Angeklagten von der Figur her eher „der Rausschmeißertyp“ gewesen sei.
Nach den Aussagen von Opfer und Zeugen verzichteten Staatsanwaltschaft und Gericht auf die Anhörung weiterer Zeugen, darunter Vater, Freundin und Schwester des Angeklagten, weil von ihnen „nichts mehr zu erwarten ist, was ihn belasten würde“, so Richter Michael Krah in seiner Begründung. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft äußerte er erhebliche Zweifel am Tatvorwurf und sprach den Sankt Augustiner frei.