Flugzeugeigner zieht Berufung zurück Rechtsstreit um beschädigte Maschine am Flugplatz Hangelar endet

Sankt Augustin/Köln · Der Vermieter einer Chartermaschine auf dem Hangelarer Flugplatz bleibt nach einer Fast-Bruchlandung auf seinem Schaden sitzen. Vor dem Oberlandesgericht in Köln nahm er seinen Antrag auf Berufung wieder zurück.

 Ein Flugzeugbesitzer hatte drei Mieter verklagt, weil er glaubte, dass einer von ihnen seine Chartermaschine durch eine zu harte Landung auf dem Hangelarer Flugplatz beschädigte. Auch in der zweiten Instanz war seiner Klage aber kein Erfolg beschieden.

Ein Flugzeugbesitzer hatte drei Mieter verklagt, weil er glaubte, dass einer von ihnen seine Chartermaschine durch eine zu harte Landung auf dem Hangelarer Flugplatz beschädigte. Auch in der zweiten Instanz war seiner Klage aber kein Erfolg beschieden.

Foto: dpa/Arne Dedert

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Köln endete jetzt ein jahrelanger Rechtsstreit um ein beschädigtes Charterflugzeug. Der Besitzer der Piper PA-28 Cherokee bleibt nach seinen Angaben auf einem Restschaden von gut 13.000 Euro sitzen. Er hatte drei Mieter verklagt, weil er glaubte, dass einer von ihnen die kleine Chartermaschine durch eine zu harte Landung auf dem Hangelarer Flugplatz beschädigt haben müsse.

Auch in der zweiten Instanz war seiner Klage aber kein Erfolg beschieden: Vor dem OLG nahm er seinen Antrag auf Berufung während der Verhandlung wieder zurück, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Offenbar sah der Kläger keine Chance mehr, dass die Berufungsinstanz in seinem Sinne entscheiden könnte. Von einem Zivilrichter am Bonner Landgericht war die Klage bereits am 17. September 2019 abgewiesen worden.

Fahrwerk und Unterseite eines Flügels stark beschädigt

Am Morgen des 2. September 2017 habe er an seiner Maschine einen größeren Schaden bemerkt, gab der Kläger damals in Bonn an. Fahrwerk und die Unterseite eines Flügels waren sichtbar stark beschädigt. Und als Ursache eines solch manifesten Schadens komme nur eine deutlich zu harte Landung infrage, so der Flugzeugeigner. Eine Tatsache, die grundsätzlich auch von einem Gutachter bestätigt wurde, den das Gericht zur Klärung des Sachverhalts beauftragt hatte.

Den größten Batzen des entstandenen Sachschadens in Höhe von rund 50.000 Euro bekam der Ingenieur auch von seiner Versicherung erstattet, vor Gericht wollte er sich den Selbstbehalt in Höhe von 2000 Euro sowie Nutzungsausfall und Wertminderung bei den mutmaßlichen Verursachern des Schadens zurückholen. Alles in allem 13.634 Euro machte er in seiner Klage geltend.

Mieter bemerken keine Unregelmäßigkeiten

Weil jeder Mieter vor der Übergabe der Maschine einen Check machen muss, kamen für den Eigner nur die Kunden des Vortags als verantwortliche „Bruchpiloten“ infrage: Es handelte sich um einen Fluglehrer samt Schüler, die die viersitzige Maschine am Vormittag ausgeliehen hatten und unter anderem Starts und Landungen übten. Am späten Nachmittag charterte dann noch ein Anbieter von Rundflügen den einmotorigen Flieger, der die Cherokee zweimal mit jeweils zwei Kunden über die Kölner Bucht steuerte.

Alle drei hatten jedoch bereits bei der Güteverhandlung vor dem Bonner Landgericht angegeben, bei den jeweiligen Flügen keinerlei Unregelmäßigkeiten bemerkt zu haben. So wies der Zivilrichter seinerzeit die Klage ab: Der Kläger hätte beweisen müssen, dass der Schaden tatsächlich nur an diesem einen Tag von einem der drei Mieter verursacht worden sein kann. Letzten Endes war aber nicht sicher auszuschließen, dass die Cherokee nicht auch schon einen Tag früher zu hart gelandet worden war.

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