Landgericht Bonn Energy-Drink-Unternehmer aus Sankt Augustin wegen vorsätzlichen Bankrotts verurteilt

Sankt Augustin/Bonn · Prominente Sportler als Testimonials sollten für einen reißenden Absatz des neuen Energydrinks sorgen. Nun wurden die drei Unternehmer wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt.

 Drei Männer verurteilte das Landgericht Bonn wegen vorsätzlichen Bankrotts. (Symbolfoto)

Drei Männer verurteilte das Landgericht Bonn wegen vorsätzlichen Bankrotts. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

„Wir haben es hier mit einem Trio sehr ungleicher Art zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Urteilsbegründung: Vor der 9. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wurden am Montagnachmittag drei Männer im Alter von 64, 33 und 66 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren sowie Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei sich des vorsätzlichen Bankrotts, der Insolvenzverschleppung und eines Verstoßes gegen die Buchführungspflicht schuldig gemacht haben. Die Männer hatten ein Getränkeunternehmen gegründet und wollten einen von ihnen entwickelten Energy-Drink mit „natürlichem Geschmack“ „groß herausbringen“.

Groß waren allerdings nur die Schulden, die das Trio bereits nach kurzer Geschäftstätigkeit anhäufte. Denn während der 33-Jährige und der 66-Jährige der Kapitalgesellschaft als offizielle Geschäftsführer vorstanden, kümmerte sich der 64-Jährige fast alleine um das Tagesgeschäft. Der Mann ist allerdings nicht nur vielfach und einschlägig vorbestraft, sondern kann auch mit einer rund 40-jährigen Erfahrung als „Quasi-Selbstständiger“ aufwarten, wie es der Vorsitzende Richter formulierte. Eine ordnungsgemäße Buchführung sei ihm aber in all den Jahren stets fremd geblieben, stattdessen habe sein System darin bestanden, jeweils vom Betriebsvermögen zu leben, so der Richter. „Kein Mensch weiß, wie Sie bezahlt worden sind.“

Idee vor zehn Jahren

Von der Discothek über einen Friseursalon bis hin zum Leader einer Boy-Group hat der Mann mit dem adeligen Namen, den er einer Adoption verdankte, so gut wie alles schon einmal ausprobiert. Ganz anders als seine beiden Mittäter, die bislang ein bürgerliches Leben führten und nicht vorbestraft sind. Mit dem jüngeren Geschäftsführer ist der Hauptangeklagte durch Verwandtschaft, mit dem Älteren durch eine langjährige Freundschaft verbunden. Bei einem Treffen vor knapp zehn Jahren kam das Trio dann gemeinsam auf die Idee mit dem Energy-Drink-Business. Sie hatten von einer erfolgreichen Marke gehört und offenbar ohne allzuviel Nachdenken entstand der Plan unter einem ziemlich ähnlich klingenden Namen ebenfalls ein solches Produkt zu vertreiben. Schwerpunkt des Marketings sollten dabei sogenannte „Testimonials“ von prominenten Sportlern sein, die der 64-Jährige aus seinen tatsächlich vorhandenen Kontakten rekrutierte.

Ein Abfüller war ebenfalls schnell gefunden und so standen bald einige Tausend Dosen zum Verkauf bereit. Der gestaltete sich allerdings von Beginn an zäh. Zwar gab es einige Kontrakte mit großen Lebensmittelketten, diese reichten aber nie, um auch nur ansatzweise die Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu kam, dass der 64-jährige informelle Geschäftsführer „in Naturalien“ bezahlt wurde: Er nutzte einen firmeneigenen Oberklassewagen, die Gesellschaft zahlte die Miete für sein Haus und es gab zahlreiche Barentnahmen. Was es nicht gab, waren hingegen ein Kassenbuch oder eine Lohnbuchhaltung.

Zu Gunsten der Angeklagten nahm das Gericht an, dass sich das Unternehmen erst im Sommer 2017 erkennbar in finanzieller Schieflage befand. Dennoch stellte die Geschäftsführung erst am 11. Januar 2018 einen Insolvenzantrag. Am 27. Februar wurde das Insolvenzverfahren beim Bonner Amtsgericht eingeleitet. Ein Nachfolgeunternehmen, das sich im Namen nur durch ein zusätzliches Wörtchen unterscheidet, wird übrigens derzeit von dem Kölner Fußballprofi Anthony Modeste im Rahmen eines Zivilverfahrens verklagt. Der Stürmerstar fordert von dem Energy-Drink-Produzenten ein Investment von 350.000 Euro zurück.

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