Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person Sankt Augustinerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Sankt Augustin/Siegburg · Das Siegburger Gericht hat eine 47-jährige Sankt Augustinerin zu einem Jahr auf Bewährung wegen der Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch verurteilt.

Ein Fall von Beihilfe bei einem sexuellen Missbrauch wurde vor dem Siegburger Amtsgericht verhandelt.

Ein Fall von Beihilfe bei einem sexuellen Missbrauch wurde vor dem Siegburger Amtsgericht verhandelt.

Foto: Meike Böschemeyer

Es ist das zweite Verfahren wegen einer schweren Vergewaltigung, die das Opfer an diesem Montag über sich ergehen lassen musste. Nachdem bereits ihr Ehemann wegen dieser Tat verurteilt worden ist, steht nun dessen damalige Geliebte vor Gericht. Die 47-jährige Sankt Augustinerin hatte vor dem Schöffengericht gestanden, Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person geleistet zu haben, wie es in der Urteilsverkündung hieß. Unter Mitwirkung des Ehemanns der Missbrauchten hatte sie Filmaufnahmen von einer sexuellen Handlung angefertigt und damit deren „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verletzt. Der Richter am Amtsgericht Siegburg, Alexander Bluhm, verurteilte sie am Montag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Bewährungszeit von drei Jahren.