Unter Drogeneinfluss am Steuer Junger Mann wegen 700 Gramm Marihuana vor Gericht in Siegburg

Siegburg · Ein 23-Jähriger fuhr unter Cannabis-Einfluss Auto, weitere Drogen wurden dabei gefunden. Dass die Staatsanwaltschaft nur einen minderschweren Fall annimmt, liegt am Verhalten des Angeklagten.

 Symbolbild: 700 Gramm Marihuana wurden beim Angeklagten gefunden.

Symbolbild: 700 Gramm Marihuana wurden beim Angeklagten gefunden.

Foto: picture alliance / ABIR SULTAN/d/ABIR SULTAN

Der 23-jährige Angeklagte musste sich unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – es handelte sich um rund 700 Gramm – vor dem Schöffengericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im August 2020 unter Einfluss von Cannabis mit einem Auto in Sankt Augustin gefahren zu sein. Dabei soll er eine größere Menge Marihuana mitgeführt haben, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung soll weiteres Marihuana gefunden worden sein.

Die Taten gab der Angeklagte über seinen Verteidiger unumwunden zu. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe zum Tatzeitpunkt den „Griff ans Leben verloren“. Nach der Tat sei er jedoch zu einem Psychologen gegangen und lasse sich von diesem beraten. Den Nachweis erbrachte er durch Vorlage einer Bescheinigung.

Schöffengericht schließt sich Forderung der Staatsanwaltschaft an

Auf Befragen gab der Angeklagte zu, eine Nacht im Gefängnis habe ihm die Augen geöffnet. Jetzt wolle er ein geregeltes Leben führen. Und nach einigem Hin und Her entschloss sich der junge Mann auch, auf die bei der Durchsuchung seines Zimmers sichergestellten Gegenstände zu verzichten, was ihm einige Pluspunkte bei der Staatsanwaltschaft einbrachte.

Rechtlich sei es zwar keine geringe Menge, stellte der Staatsanwalt schließlich fest, aber ausnahmsweise stellte er dann doch einen minderschweren Fall von Handel und Besitz fest und forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Während der Verteidiger auf sechs Monate plädierte, schloss sich das Schöffengericht der Forderung des Staatsanwaltes an.

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