Anklage wegen Totschlag Sankt Augustiner soll Ehefrau in Dusche erdrosselt haben
Bonn/Sankt Augustin · Die Bonner Staatsanwaltschaft hat einen 67-Jährigen aus Sankt Augustin wegen Totschlag angeklagt. Er soll seine Frau in der Dusche stranguliert haben.
Der Anruf kam dem Freund suspekt vor: „Ich kann nichts mehr sehen. Ich kann meine Frau nicht finden“, hatte ihm der 67-Jährige am Telefon erzählt und ihn dringend gebeten, zu kommen. Der gleichaltrige Freund setzte sich am 17. Mai sofort ins Auto und fuhr nach Sankt Augustin, um nach dem Rechten zu schauen. Ob er geahnt hat, dass sich am Tag zuvor im Haus des befreundeten Ehepaars eine Tragödie abgespielt hat, ist bislang nicht bekannt. Vorsichtshalber jedoch alarmierte der Bekannte den Rettungsdienst. Tatsächlich war unter dem Dach der wohlsituierten Familie etwas Furchtbares passiert: In der Dusche fanden die Retter die Leiche der Ehefrau. Mit Strangulationsspuren am Hals.
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 67-Jährigen wegen Totschlag angeklagt, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Montag auf Anfrage mitteilte. Demnach soll es am 16. Mai 2020 – wenige Tage nach dem 65. Geburtstag der Ehefrau – zu einem Streit gekommen sein, der ihn so erzürnt habe, dass er in die Garage gegangen, ein gelbes Nylonseil geholt und sie damit erdrosselt haben soll. Da der Rentner später über weitere Details der Tat nur Widersprüchliches erzählt hat, bleibt bislang ungeklärt, ob es sich möglicherweise sogar um einen Mord handelt.
Kriminalpolizei ging zunächst von Selbstmord aus
Der Kriminalfall wurde damals nicht veröffentlicht, da die Kripo – vom Rettungsdienst alarmiert – zunächst von einem Suizid der Ehefrau ausgegangen war. Aus Ermittlerkreisen wurde jedoch bekannt, dass der Angeklagte das Verbrechen zunächst als Selbstmord seiner Frau vorgetäuscht hat. Zwei Tage nach der Entdeckung der Leiche wurde er dann doch wegen dringenden Tatverdachts festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Er hat die Tötung schließlich eingeräumt.
Dass der Angeklagte damals wohl voll durch den Wind war, bekam der Notarzt deutlich zu spüren. Laut Anklage war der 67-Jährige beim Eintreffen des Mediziners so aggressiv, dass er ihn mit einem Faustschlag gegen den Kopf empfangen und den Helfer beschimpft haben soll. Wegen dieser Straftaten muss der Rentner sich – neben dem Tötungsvorwurf – auch wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten.
Der Prozess findet demnächst vor dem Bonner Schwurgericht statt.