Amtsgericht Siegburg Sankt Augustinerin fälscht gerichtliche Abladungsschreiben

Siegburg/Sankt Augustin · Am Amtsgericht Siegburg wurde am Freitagnachmittag der Fall einer 43-jährigen Sankt Augustinerin verhandelt. Sie soll während eines laufenden Verfahrens Abladungsschreiben an eine Hauptbelastungszeugin gefälscht haben.

 Eine 43-jährige Sankt Augustinerin musste sich wegen Urkundenfälschung verantworten.

Eine 43-jährige Sankt Augustinerin musste sich wegen Urkundenfälschung verantworten.

Foto: dpa/Arne Dedert

Eine 43-jährige Angeklagte musste sich wegen zweifacher Urkundenfälschung vor Strafrichterin Alexandra Pohl am Siegburger Amtsgericht verantworten. Der Sankt Augustinerin wurde vorgeworfen, im September und Oktober 2020 zwei „Abladungsschreiben“ des Amtsgerichts in einem damals gegen sie geführten Strafverfahren gefälscht und an die Hauptbelastungszeugin, ihre ehemalige Wohnungsvermieterin, versandt zu haben, um deren Zeugenaussage zu verhindern. Die Angeklagte muss nun 1500 Euro Strafe zahlen.

In dem scheinbar vom Amtsgericht stammenden Schreiben, dass die 43-Jährige aufgesetzt hatte, wurde der Zeugin mitgeteilt, dass der Prozess verschoben sei und man sie zu einem späteren Termin erneut laden werde. In diesem Prozess ging es ebenfalls um Urkundenfälschung. Die Angeklagte wurde dabei beschuldigt, unter dem Namen der Vermieterin insgesamt 1436 Euro in drei Abbuchungen auf ihr eigenes Konto überwiesen zu haben. Um die Summe stritten die beiden Parteien in einem parallel laufenden Zivilprozess. Die 43-Jährige warf der Vermieterin vor, dass diese für die Wohnung in Sankt Augustin mehr Quadratmeter angegeben habe, als sie berechnen durfte. Sie habe für die nicht vorhandene Fläche kassiert und ihre Mieterin betrogen.

„Einige kriminelle Energie“

Richterin Pohl wies die Angeklagte darauf hin, dass sie ihren Anwalt hätte kontaktieren sollen, um den Ausgang des Zivilprozesses abwarten zu können. „Stattdessen haben Sie in einem laufenden Verfahren wegen Urkundenfälschung zwei weitere Straftaten begangen“, so die Richterin. Der Anwalt der Frau brachte zu ihrer Verteidigung vor, „sie denkt nicht zu Ende, was sie tut“ und bezeichnete die Taten als „Ausdruck der Hilflosigkeit“. Er betonte, dass es mit dem zweiten Schreiben nicht zu einer Täuschung der Vermieterin gekommen sei, weil diese Verdacht geschöpft habe und damals zum zweiten Verhandlungstermin erschienen war. Die Richterin bescheinigte der bereits im Zentralregister erfassten Angeklagten „einige kriminelle Energie“, verurteilte sie unter Einbeziehung des Strafmaßes aus dem ersten Strafprozess zu einer Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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