Gewaltausbruch auf Party Schmerzensgeld für gebrochene Nase

Sankt Augustin · Ein 20-Jähriger beendet eine geplante Liebesgeste für seine Ex-Freundin auf einer Party mit Gewalt.

 Vor dem Siegburger Amtsgericht musste sich jetzt ein 20-Jähriger für einen Gewaltakt an seiner Ex-Freundin verantworten.

Vor dem Siegburger Amtsgericht musste sich jetzt ein 20-Jähriger für einen Gewaltakt an seiner Ex-Freundin verantworten.

Foto: Meike Böschemeyer

Ob der Angeklagte das cineastische Schätzchen kannte, wird nicht mehr zu klären sein: Man fühlte sich an die berühmte Szene aus dem Schwarz-Weiß-Spielfilm „Der öffentliche Feind“ von 1931 erinnert, in der James Cagney seiner Filmpartnerin Mae Clarke eine halbe Grapefruit ins Gesicht drückt, als der 20-Jährige die Tat schilderte, deretwegen er vor Gericht stand. Weil seine Ex-Freundin auf einer Party über einen von ihm zubereiteten Couscous-Salat lästerte, packte er die Schüssel und drückte sie ihr samt Inhalt ins Gesicht.

Damit jedoch nicht genug. Im Anschluss an die Salatattacke schlug er der jungen Frau dreimal so heftig in das Gesicht, dass sie einen Nasenbeinbruch erlitt. Für den Gewalt­ausbruch war der Mann vor dem Siegburger Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3250 Euro und einer Schmerzensgeldzahlung von weiteren 1000 Euro verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung legte er Berufung ein, und die zuständige Kammer hat nun mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt. Endgültig beendet ist das Verfahren damit aber noch nicht, Voraussetzung dazu ist die Zahlung des Schmerzensgeldes. Hintergrund der Entscheidung ist, dass der junge Mann wegen einer depressiven Erkrankung in Behandlung ist. Sein Studium bei der Bundeswehr wird er voraussichtlich aufgeben müssen.

Sieben Monate waren die beiden ein Paar. Als der 20-Jährige seine Ex-Freundin am 19. September 2020 auf einer WG-Party wiedersah, lag die Trennung gerade zwei Wochen zurück. Was genau der Anlass zu dem Disput war, konnte das Gericht nicht mit letzter Genauigkeit klären. Offenbar warf die junge Frau ihrem Verflossenen aber vor, an den Essstörungen Schuld zu sein, unter denen sie seit Beginn ihrer Beziehung litt. Der selbst zubereitete orientalische Salat sollte wohl eine Art Liebesgeste sein, auf die die Frau aber nicht mit der erhofften Zustimmung reagierte. Vor Gericht gab der junge Angeklagte denn auch unumwunden zu, dass er mit seinem Gewaltausbruch einen großen Fehler begangen habe. Von den Details wusste er nichts mehr zu sagen. Nur daran, dass er plötzlich von mehreren Gästen der Feier festgehalten worden war, um Schlimmeres zu verhindern, erinnerte er sich. Für das Opfer war der Vorfall allerdings auch so schlimm genug, die gebrochene Nase musste in einer OP gerichtet werden.

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