Rhein-Sieg-Kreis So geht es Gastronomen mit den Corona-Auflagen

Rhein-Sieg-Kreis · Ob Mund-Nasen-Schutz oder Abstandsregeln: Gastronomen in der Region sehen die Corona-Auflagen als Sicherheitsgaranten. Ordnungsbehörden der Kommunen registrieren nur wenige Verstöße.

 Masken im Service sind für den Niederkasseler Gastronom Nikolaos Vavritsas selbstverständlich.

Masken im Service sind für den Niederkasseler Gastronom Nikolaos Vavritsas selbstverständlich.

Foto: Hans-Werrner Klinkhammels/Hans-Werner Klinkhammels

An allen Eingängen und in den Restaurants selbst hängen Infotafeln, die Gäste über Maskenpflicht, Abstandsregelungen und andere Auflagen informieren – die Bilder gleichen sich derzeit in allen Kommunen. So verlangen es die Corona-Vorschriften. Eine Umfrage unter Gastronomen und Ordnungsbehören in der Region zeigt, dass sie abgesehen von wenigen Ausnahmen auch greifen.

„Wir führen unsere Kontaktlisten seit Beginn der Auflagen“, sagt Nikolaos Vavritsas, Inhaber des griechischen Restaurants Nikos in Niederkassel. Dass im Service Masken getragen werden, ist für ihn selbstverständlich. So sehen es offensichtlich auch seine Kollegen. Zumindest weiß Markus Thüren, Pressesprecher der Stadt Niederkassel, bisher nur von „wenigen Hinweisen darauf, dass es Verstöße gegen die Maskenpflicht für Servicekräfte geben soll.“

In Sankt Augustin gibt es nur wenige Verstöße gegen Corona-Auflagen

Ähnlich ist es in Sankt Augustin. Es gebe nur ein paar „schwarze Schafe“, die die Auflagen nicht erfüllen, berichtet Claudia Oberdörfer von der Pressestelle. „Es ist bekannt, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung leider nicht von allen Personen eingehalten werden“, räumt sie ein. Das sei aber nicht die Regel. Obwohl nicht immer und überall regelmäßig kontrolliert werden könne.

Die Kontrollen in Einzelhandel und Gastronomie obliegen den jeweiligen Ordnungsbehörden. Deren Möglichkeiten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. „Die Überwachung der Verordnung erfolgt im Rahmen der Außendiensttätigkeiten mit dem auch vor der Corona-Pandemie schon zur Verfügung stehenden Personal“, sagt etwa Markus Thüren. In Niederkassel sei die Personaldecke dafür ausreichend.

Sankt Augustin: Ordnungsamt verhängte 5000 Euro an Bußgeldern

Seine Sankt Augustiner Kollegin Claudia Oberdörfer spricht von zusätzlichen Aufgaben, die das Ordnungsamt nun zu erfüllen hat. Bislang habe es in der Stadt schon „neun Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gastronomiebetriebe einleiten müssen, bei denen bis jetzt 5000 Euro Bußgelder festgesetzt wurden. Einige Verfahren laufen noch“, sagt sie.

Unproblematisch ist die Situation im Siegburger Ordungsamt. Wegen der Zentralfunktion Siegburgs im Rhein-Sieg-Kreis sei es personell ohnehin gut aufgestellt und kontrolliere täglich die Cafés, Restaurants, Imbisse und Ähnliches, berichtet Stadtsprecher Jan Gerull. „Es werden auch Verstöße festgestellt, ein fehlender Mund-Nase-Schutz etwa wird als Ordnungswidrigkeit mit 100 Euro bestraft“, sagt er.

In Bezug auf das Personal der Lokale gebe es aber keine breite Nachlässigkeit beim Tragen der Maske, hätten die Kontrollen der Kollegen ergeben. „Allerdings sind sie durch ihre Uniform natürlich auch weithin erkennbar“, so Gerull. Dass in solchen Fällen beim Herannahen eine Maske schnell aufgesetzt werde, sei durchaus möglich.

Masken, Abstand und Listen sind Sicherheitsgaranten für Gäste und Personal

Das ist für Nikolaos Vavritsas völlig unverständlich. „Masken, Abstand und Kontrolllisten sind doch Sicherheitsgaranten für Gäste und Personal“, sagt der Niederkasseler. Die Gastronomen seien bemüht, alle Auflagen zu erfüllen, schließlich gehe es für sie alle um ihre Existenz. Dem schließt sich Kevin Kirchhoff, Auszubildender im Siegburger Koncept Hotel H20, an: „Die Maske ist das Mindeste“, sagt er und weist darauf hin, dass Gäste, die den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen, auf ihre Nachlässigkeit hingewiesen werden. „Wenn sie uneinsichtig sind, müssen wir den Service verweigern“, sagt er. In einem Nebenraum sind Tische und Stühle gestapelt. „Wir haben unsere Sitzplatzkapazität um rund die Hälfte vermindert, damit wir die Abstände einhalten können“, erklärt er.

Was aber, wenn Gäste sich unter falschem Namen in die Kontaktlisten eintragen? In diesem Fall müssen die Ämter auf die Ehrlichkeit der Gäste vertrauen. Es sei Aufgabe des Ordnungsamtes, „zu kontrollieren, ob die Listen geführt beziehungsweise formal richtig geführt werden“, sagt Jan Gerull. „Die Kollegen studieren die einzelnen Einträge in der Regel nicht, schon aus Datenschutzgründen.“ Auch Claudia Oberdörfer aus Sankt Augustin siedelt die Verantwortung für die Führung der Adresslisten beim jeweiligen Gastronomen an. „Eine Prüfung im Hinblick auf korrekte Angaben der Gäste seitens der Ordnungsbehörde erfolgt nicht und kann auch nicht geleistet werden“, sagt sie. Und auch Niederkassel überprüft nur, „ob die vorgeschriebene Erfassung der Gäste erfolgt“, sagt Markus Thüren. Eine Kontrolle der Angaben in den Listen erfolge nicht.

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