Tödlicher Unfall in Sankt Augustin Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen Prozess

SANKT AUGUSTIN/SIEGBURG · Die Bonner Staatsanwaltschaft drängt auf ein Gerichtsverfahren gegen den 41-Jährigen, der im Dezember in Sankt Augustin einen 74 Jahre alten Mann überfahren haben soll. "Wir sehen weiterhin einen hinreichenden Tatverdacht", sagte Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen.

Das zuständige Amtsgericht Siegburg will kein Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnen. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger haben Beschwerde beim Landgericht Bonn eingelegt, wie dessen Sprecher Philipp Prietze bestätigte.

Am frühen Abend des 18. Dezember 2013 war auf der B 56 ein VW Polo an zwei vor einer roten Ampel wartenden Autos vorbeigezogen. Als der Fahrer nach dem Überholen wieder nach rechts zog, erwischte er den Fußgänger, der bei Grün die Straße überqueren wollte. Das Opfer wurde von dem Auto erfasst und starb noch an der Unfallstelle.

Fraglich war jedoch, wer am Steuer des Polo saß, da der Fahrer Unfallflucht beging. Weil der Fahrer das Auto in einer Seitenstraße abstellte und zu Fuß flüchtete, war es für die Polizei schwierig, den Unfallfahrer zu stellen.

Neben dem Halter des beschädigten Wagens hatten anscheinend zwei weitere Personen Zündschlüssel. Einer davon war der 41-Jährige, der kein unbeschriebenes Blatt ist: Der arbeitslose Mann, der hin und wieder als Kfz-Mechaniker jobben soll, stand bereits mehrfach wegen Verkehrsdelikten vor Gericht - in einem Fall wurde er verurteilt, weil er schon einmal eine Person umgefahren hatte. Insgesamt soll das Strafregister des Mannes fast 20 Einträge aufweisen.

Belastet wird der Verdächtige, der bislang immer bestritten hat, der gesuchte Unfallfahrer zu sein, vor allem durch Glassplitter. Diese wurden in der Kleidung des Mannes gefunden und vom Landeskriminalamt analysiert.

[kein Linktext vorhanden]Die vorliegenden Indizien reichten dem Siegburger Amtsgericht laut Pressesprecher Ulrich Feyerabend allerdings nicht aus: Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt, da anhand der Aktenlage kein hinreichender Tatverdacht gesehen wurde. Dass die Glassplitter auf der Kleidung gefunden wurden, bedeute nicht automatisch, dass der 41-Jährige auch der Fahrer war.

Auch die Funkzellenauswertung habe nichts Konkretes ergeben, so das Gericht. Anhand dieser Analyse kann man bestimmen, wo sich der Inhaber eines Mobiltelefons aufgehalten hat. Ein Freispruch ist für das Amtsgericht deshalb wahrscheinlicher als eine Verurteilung.

Dies sieht die Staatsanwaltschaft anders. Daher wurde Beschwerde gegen die Entscheidung des Siegburger Gerichts eingelegt. Aus dem Grund muss sich das Bonner Landgericht jetzt mit dem Fall befassen. Dort müssen die Akten ebenfalls ausgewertet werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Beweislage vom Landgericht eingeschätzt wird.

Sollte die Auffassung des Amtsgerichts geteilt werden, wäre der Fall für den 41-Jährigen erledigt. Sieht die Beschwerdeinstanz aber einen hinreichenden Tatverdacht und eröffnet das Hauptverfahren, müsste sich das Amtsgericht an die Entscheidung halten und verhandeln.

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