Huma-Neubau Stadt Sankt Augustin muss nachbessern

SANKT AUGUSTIN · Die Stadt Sankt Augustin muss bei der Planung des Huma-Neubaus nachbessern - in formaler Hinsicht. Der Bebauungsplan muss neu ausgelegt werden.

Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli. Die Richter entschieden, dass bei den Bekanntmachungen der Bebauungspläne die bloße Nennung umweltbezogener Unterlagen nicht ausreiche. Es sei erforderlich, zumindest schlagwortartig die darin abgearbeiteten Themen zu nennen.

Die Stadtverwaltung hat bei der Vorbereitung der Klageerwiderung gegen Siegburg und Troisdorf festgestellt, dass diese Informationen fehlten.

Aus diesem Grund wird nun ein ergänzendes Verfahren eingeleitet, um den Fehler zu heilen. Wie berichtet, gehen die Nachbarstädte juristisch gegen die Augustiner Pläne vor, weil ihnen die Einzelhandelsflächen teilweise zu groß erscheinen.

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