Neue Regeln Stadt Sankt Augustin verschärft Maskenpflicht in Schulen

Sankt Augustin · Der Krisenstab der Stadt Sankt Augustin hat am Mittwoch weitergehende Schutzmaßnahmen für die Schulen verfügt. Alle auf dem Schulgelände müssen jetzt dauerhaft Masken tragen.

 Alle müssen Maske tragen: Die Stadt Sankt Augustin hat eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Schulen erlassen.

Alle müssen Maske tragen: Die Stadt Sankt Augustin hat eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Schulen erlassen.

Foto: dpa/Matthias Balk

Um dem Infektionsgeschehen durch das Coronavirus Einhalt zu gebieten und Ansteckungen möglichst zu vermeiden geht eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Sankt Augustin über die Vorgaben des Landes NRW hinaus. Der Krisenstab hat neue Schutzmaßnahmen an Schulen erlassen. Alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, müssen dauerhaft eine Alltagsmaske tragen. „Für das Lehrpersonal gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske“, teilt die Stadt in ihrer Pressemitteilung mit.

„Das Coronavirus ist durch Tröpfcheninfektion hoch ansteckend. Besonders infektionsgefährdend ist die Situation an den Schulen im Stadtgebiet“, teilte die Stadt am Mittwochabend mit. Aufgrund der räumlichen Enge und des Zusammentreffens vieler Menschen sei das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung unumgänglich.

Die Allgemeinverfügung, die am 19. November in Kraft tritt, verpflichtet Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Alltagsmaske. Davon sind die Schülerschaft, das Lehrpersonal und sonstige Beschäftigte während des gesamten Unterrichts und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) betroffen. Die Lehrerschaft und das sonstige Personal werden darüber hinaus zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, wenn sich mehr als zwei Personen aus diesem Kreis in einem Raum aufhalten.

Masken auch während des Sportunterrichts

Das gilt zum Beispiel im Lehrerzimmer. Auch während es Sportunterrichtes sind die Lehrerinnen und Lehrer zum Tragen der FFP2- Maske verpflichtet. „Die Regeln gelten nicht während des Essens und Trinkens und für Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sind. Diese Personen sind dann jedoch verpflichtet, ein das Gesicht komplett abschirmendes Visier zu tragen“, berichtet die Stadt.

Das Kreisgesundheitsamt verzeichnete am Mittwochnachmittag 69 aktive Coronafälle in Sankt Augustin. Stand Freitag gab es dort drei Ausbruchsgeschehen in Schulen. Die vom Krisenstab getroffenen Maßnahmen orientieren sich an den dringenden Empfehlungen der Bundesregierung und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die aktuell ein dauerhaftes Tragen einer Maske im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler fordern. Zum Text der Allgemeinverfügung geht es hier.

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