Kindertagespflege Stadt überarbeitet Richtlinien

SANKT AUGUSTIN · Die Stadt Sankt Augustin hat die Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege überarbeitet. Anlass hierfür war die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im August 2014.

Mit der zweiten Revision sollen weitere Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung erreicht werden. Die Kindertagespflege ist ein familiäres Betreuungsangebot, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Seit 2008 ist die Kindertagespflege ein gleichrangiges Bildungs- und Betreuungsangebot zu den Tageseinrichtungen für Kinder. Das KiBiz gibt die landesrechtlichen Regelungen im Rahmen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen vor.

Die größte Herausforderung für die Kindertagespflege besteht noch immer darin, dass sie sich bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahr als gleichberechtigtes Angebot neben den sehr viel älteren und gefestigten Strukturen einer Kindertageseinrichtung etablieren muss. Aus diesem Grund wurde mit der KiBiz-Revision der Bildungsauftrag der Kindertagespflege in einigen Punkten weiter konkretisiert und gestärkt.

Neu hinzugekommen ist, dass bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung künftig der Nachweis einer zusätzlichen Qualifizierung für die Tagespflegepersonen und die Zusammenarbeit mit den Sozialhilfe- und anderen Rehabilitationsträgern verpflichtend ist. Die städtischen Richtlinien wurden hinsichtlich der qualitativen Forderungen ergänzt. Zudem wurden die Richtlinien zur besseren Lesbarkeit für den Bürger neu strukturiert.

Mehr Informationen

Die Richtlinien und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.sankt-augustin.de/kindertagespflege.

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