Lärmaktionsplan Sankt Augustin Stadtbahn bleibt außen vor

SANKT AUGUSTIN · Die Stadt Sankt Augustin hat den Entwurf des Lärmaktionsplans vorgelegt. Gut, dass es lediglich ein Entwurf ist, denn es gibt noch so einiges nachzuarbeiten. Rein kommunale Lärmquellen, wie etwa Gewerbebetriebe, die Stadtbahnlinie 66 oder der Flugplatz Hangelar sind auf ihre Lärmauswirkungen nicht untersucht worden.

 Nicht untersucht: Die Lärmauswirkungen der Stadtbahnlinie 66 in Sankt Augustin. Die Politik möchte das nachbessern lassen.

Nicht untersucht: Die Lärmauswirkungen der Stadtbahnlinie 66 in Sankt Augustin. Die Politik möchte das nachbessern lassen.

Foto: Arndt

Die Verwaltung soll nun prüfen, ob der Lärmaktionsplan konkretisiert werden kann. "Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen nicht die Kommunen, sondern Bund, Land und die Deutsche Bahn. Da haben wir gar keinen Einfluss drauf, können also nicht tätig werden", sagte der Erste Beigeordnete Rainer Gleß. Der Plan sei aber schon eine Arbeitshilfe für die Stadt, etwa wenn ein neues Baugebiet ausgewiesen werde. "Da wird dann genau untersucht, was auf Basis der Gegebenheiten an Lärmschutz notwendig ist."

2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft getreten, 2005 und 2006 wurde sie in nationales Recht umgesetzt. Kommunen sind seither verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzulegen. In dem nun vorgelegten Entwurf (2. Stufe) ist nachzulesen, dass die Ortslage Menden und Meindorf auf rund 3,5 Kilometern von Schienenlärm auf der Strecke Bonn/ Troisdorf betroffen sind und jährlich 60 000 Züge dort vorbeirauschen. 270 Personen sind mit bis zu 70 Dezibel, 580 Personen mit bis zu 60 Dezibel betroffen.

Es ist ein Beispiel für mehrere angeführte Lärmquellen, die in der Stufe 2 Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen einschließen. Dazu Großflughäfen sowie eben Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr. Dafür werden sogenannte Teilaktionspläne heruntergebrochen. "Die Stadtbahnlinie 66 aber ist nicht in die Stufe 2 des Lärmaktionsplanes einbezogen, weil für sie keine Lärmkartierung vorliegt", sagt Gleß. Man wolle jetzt sehen, inwieweit das nachgearbeitet werden kann. Bezogen auf den Flughafen Köln/Bonn sei nur ein kleiner Bereich an der Stadtgrenze nordöstlich der Ortslage Buisdorf betroffen.

Als Maßstab für die Teilaktionspläne dienen die festgelegten Auslöse- oder Grenzwerte. Der liegt für die Nacht bei größer als 60 Dezibel im Jahresmittel. Bei Tag liegt der Wert des sogenannten Tag-Abend-Nacht-Pegels bei größer als 70 Dezibel Umgebungslärm im Jahresmittel über 24 Stunden. Klar ist, dass die Sankt Augustiner von Autobahnlärm umgeben sind. Dazu zählen die A 560, die A 3 und die A59.

Schaut man sich die allerdings die Details an, sind bezogen auf die Werte gar nicht so viele Anlieger unmittelbar stark betroffen. Ein Beispiel: Mehr als 40 Millionen Kraftfahrzeuge rauschen im Jahre auf der A 59 an Menden vorbei, wobei die Untersuchungslänge sich auf etwa drei Kilometer bemisst. Betroffen sind laut Gutachten vier Personen, die mehr als 70 Dezibel ertragen müssen und etwa 33 Personen, die nachts von 22 bis 6 Uhr mit mehr als 60 Dezibel belastet werden, wobei die Anzahl Betroffener ein Schätzwert ist.

Gleichwohl wird in dem Lärmaktionsplan vorgeschlagen, eine Lärmschutzwand zu installieren sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Langfristig solle Flüsterasphalt eingebaut werden. Der solle langfristig auch für die Bundstraße 56 verwendet werden. Interessant sind die Vorschläge für die L 121/L 143 in Niederpleis. Hier könnte die Geschwindigkeit von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert werden, was zwei Dezibel weniger Lärm bedeuten würde. Auch dort solle langfristig Flüsterasphalt verbaut werden. "Diese Pakete helfen uns als Stadt aber nicht weiter, weil wir dafür nicht zuständig sind", so Gleß.

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