Huma-Neubau Stadtrat beschließt einen nachgebesserten Bebauungsplan

SANKT AUGUSTIN · Es gibt viel Bewegung auf dem alten Huma-Parkplatz. Bagger mit riesigen Schaufeln verarbeiten die Erde, heben sie auf die Lastwagen und hinterlassen eine braunfarbene Mondlandschaft. Tonnenweise wird die überschüssige Erde abgefahren, währenddessen der Verkauf nebenan seinen gewohnten Gang geht.

Viel Erde wird derzeit auf dem alten Parkplatz des Huma bewegt.

Viel Erde wird derzeit auf dem alten Parkplatz des Huma bewegt.

Foto: Arndt

Der Ersatzparkplatz an der Rathausallee ist zu den Stoßzeiten gut genutzt. "Es ist zwar ein bisschen weiter von dort zum Eingang, aber ich komme weiter hierher zum Einkaufen", sagt ein Stammkunde, der gerade sein Auto geparkt hat.

Die Geschäfte laufen also, und auch der Bebauungsplan für das 120 Millionen Euro teure Neubauprojekt im Augustiner Zentrum, der noch mal offengelegt werden musste, ist nun endgültig beschlossen. Am Mittwochabend gab der Stadtrat einstimmig bei Enthaltung der Grünen sein Votum für den nun endgültigen Satzungsbeschluss.

Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 107 "Zentrum" musste wieder offengelegt und erneut beschlossen werden, aus "reiner Prophylaxe", wie Sankt Augustins Technischer Beigeordneter Rainer Gleß kurz vor Weihnachten gesagt hatte. Eine neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hatte zu dem ergänzenden Verfahren geführt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Baugenehmigung hatten aber ihre Rechtskraft behalten, so dass auch weiter gebaut werden konnte.

Bekanntlich haben die Städte Siegburg und Troisdorf Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Zusätzlich läuft ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht Münster. "Aber dazu gibt es nichts Neues zu berichten", sagte Gleß. Die beiden Städte kritisieren hauptsächlich die Größe des Textilsortiments in Höhe von rund 17 000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie halten lediglich 12.000 bis 13.000 Quadratmeter für angemessen.

Die Sankt Augustiner Verwaltung und die Anwälte hatten bei der Vorbereitung der Klageerwiderung festgestellt, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Mangel im Bebauungsplan vorliegen könnte. Dabei geht es um umweltbezogene Unterlagen und Gutachten. Bezogen auf den B-Plan für den Huma-Neubau fehlten die wesentlichen inhaltlichen Angaben, was laut Verwaltung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften darstellt.

Die Stadt Sankt Augustin hat nun nachgebessert und sieht laut Gleß den "formalen Mangel behoben". Dazu wurde der Durchführungsvertrag ergänzt und erneut beschlossen. Darin verpflichtete sich der Investor Hurler, den Neubau binnen fünf Jahren umzusetzen, den Umbau des Stadtbahnhaltepunktes "Markt" mit neuem Radweg und Fußgängerbrücke mitzufinanzieren ebenso wie die sogenannte Ost-West-Spange, eine neue Straße, die die Bonner Straße mit der Rathausallee beim Techno-Park verbindet.

Dabei wird die Straße unter der Bahnlinie hindurchgeführt. Der Anteil der Stadt für die rund 5,5 Millionen Euro teure Spange beläuft sich auf 2,06 Millionen Euro, die über zehn Jahre abgezahlt werden. Die externen Planungskosten in Höhe von 154.000 Euro übernimmt der Investor, und er sorgt dafür, dass ein "Raum für Kirche" im neuen Huma-Komplex zur Verfügung gestellt wird.

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