Sankt Augustin Streit um Beförderung der Sprecherin

SANKT AUGUSTIN · "Rolle Rückwärts" bei der Beförderung der Stelle der Stadtsprecherin vom Gehobenen in den Höheren Dienst: Mit einem Dringlichkeitsantrag kassierten SPD, FDP und Grünen im Haupt- und Finanzausschuss die erst in der vergangenen Woche getroffene Ratsentscheidung.

 In der Kritik steht Bürgermeister Klaus Schumacher.

In der Kritik steht Bürgermeister Klaus Schumacher.

Foto: Arndt

Begründung: Wichtige Informationen seien von Bürgermeister Klaus Schumacher zurückgehalten worden, so die drei Fraktionen.

Die Änderung des Stellenplans für die Arbeitsplatznummer 0.09/01 "Sachbearbeiterin" im Bürgermeister- und Ratsbüro, die derzeit von Pressesprecherin Eva Stocksiefen besetzt ist, hatte Schumacher mit einer entsprechenden Stellenbewertung begründet, aber auch mit einer Übergangsregelung zum Übergang vom gehobenen in den höheren Dienst, die am 31. Dezember 2015 endet. Nach lebhafter Debatte stimmte der Rat angesichts der vorliegenden Informationen - keine Mehrkosten, keine höhere Besoldung - zu.

Doch die Informationen seien unvollständig gewesen, monierten jetzt SPD, Grüne und FDP. Am 14. Dezember hatte das Rechnungsprüfungsamt in der Stadtverwaltung alle Fraktionen informiert, dass der Bürgermeister bereits am 8. Dezember - einen Tag vor der Ratssitzung - von den Rechnungsprüfern über "Bedenken" bei der Stellenplanänderung informiert worden war.

In dem Schreiben, das dem GA vorliegt, bitten die Rechnungsprüfer um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung und empfehlen, die beabsichtigte Ausweisung in den höheren Dienst bis zur Klärung zurückzustellen. Bereits Ende November hatte das Amt versucht, seine Bedenken als Anlage dem Tagesordnungspunkt beizulegen, teilten die Rechnungsprüfer den Fraktionen mit. Die Verwaltung lehnte dieses Vorgehen allerdings ab. Sie gab bekannt, dass der Bürgermeister darüber in der Sitzung des Rates mündlich vorträgt.

Qualifikation der Stelle falsche bewertet

Dazu kam es jedoch nicht. Die Bedenken der Rechnungsprüfer waren ausführlich, wie ihrem Schreiben zu entnehmen ist. Die Bewertung der Stelle entspreche nicht den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) - einer von Städten, Gemeinden und Kreisen getragenen Stelle zur federführenden Beratung kommunalen Managements. Die Abweichung werde nicht begründet und sei ein absoluter Einzelfall, so die Rechnungsprüfer. Auch sei die Qualifikation der Stelle durch die Verwaltung "widersprüchlich und damit falsch" bewertet worden.

Bedenken, die der Bürgermeister offenbar für entbehrlich hielt, beklagten SPD, Grüne und FDP im Hauptausschuss. In ihrem Antrag forderten sie die sofortige Zurücknahme der Stellenplan-Änderung an besagter Stelle. Zudem wurde der Bürgermeister aufgefordert, unverzüglich eine Bewertung der Stelle durch die KGSt oder einer ähnlich qualifizierten, externen Stelle einzuholen. Bei Gegenstimmen der CDU beschloss der Ausschuss den Antrag.

Auf GA-Nachfrage bestätigte Schumacher, die Information vom Rechnungsprüfungsamt erhalten zu haben: "Wir haben die Bemerkung geprüft und festgestellt, dass sich an der Situation und der Bewertung der Stelle nichts ändert." Auch sei die Mitteilung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes nur eine Bemerkung gewesen, die erst im Nachgang der Ratssitzung als "gravierend" deklariert worden sei. "Wäre dies tatsächlich gravierend gewesen, hätte der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes das Recht und auch die Pflicht gehabt, dies im Rat kundzutun", so Schumacher. Erhebliche Bedenken habe der Amtsleiter nicht geäußert, sondern nur seine andere Meinung mitgeteilt. "Und die hatte für die Betrachtung keine Relevanz."

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