Verhandlung am Amtsgericht Über 14000 Dateien mit Kinderpornografie gefunden
Siegburg/Sankt Augustin · Vor dem Siegburger Amtsgericht stand am Dienstag ein 29-Jähriger, der tausende Dateien mit Kinderpornografie besessen haben soll. Der Sankt Augustiner erhielt eine Bewährungsstrafe und muss Sozialstunden ableisten.
Zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wurde ein 29-Jähriger am Dienstagmorgen im Amtsgericht verurteilt. Vorgeworfen wurde ihm der Besitz von 14 538 kinderpornografischen Dateien. Mit dem Urteil folgte der Richter nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der eine Haftstrafe gefordert hatte. Am 25. Februar 2021 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) die Dateien bei einer Wohnungsdurchsuchung der Mutter des Angeklagten in Sankt Augustin gefunden, wo der arbeitslose Mann lebt. Hinweise auf das kinderpornografische Material hatte das US-amerikanische Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) gegeben, die das Netz nach derartigen Dateien durchforstet und regelmäßig Datenpakete an das BKA sendet.
Dass der Angeklagte pädophile Neigungen habe, wie der Staatsanwalt angesichts der „erheblichen Sammelwut“ vermutete, verneinte dieser strikt. Er lebe in einer festen Beziehung, seine ältere Lebensgefährtin halte sich derzeit in den USA auf. Die Fotos und Videos seien nur Beiwerke von Musikdownloads und normaler Pornografie gewesen, erklärte der 29-Jährige. Warum er diese Dateien nicht gelöscht, sondern auf diversen Smartphones, Tablets und Festplatten gespeichert habe, konnte er indes nicht erklären. Ebenfalls blieb er eine Erklärung schuldig, warum er spätestens nach der Entdeckung der Fotos durch seine Lebensgefährtin diese nicht gelöscht habe. Sein Anwalt betonte, dass nur drei Dateien sexuelle Handlungen an Kindern gezeigt hätten, der Rest seien sogenannte Posings gewesen, bei denen Kinder in eindeutigen Stellungen gezeigt werden.
Bewährung und Sozialstunden
Der Staatsanwalt verwies auf den im vergangenen Jahr reformierten Paragrafen 184, nach dem der Besitz von Kinderpornografie mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr geahndet wird. In diesem Fall gelte jedoch noch das alte Recht mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren, da die Tat in die Zeit vor der Reformierung falle. Dass der Richter die Freiheitsstrafe die Bewährungszeit auf vier Jahre ansetzte und hundert Sozialstunden verhängte, war der Tatsache zu verdanken, dass der Angeklagte beteuerte, so etwas nie mehr machen zu wollen. Er sprach von Heiratsplänen und einer anstehenden Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes.