Video führt zur Verurteilung Vier Jahre Haft für Augustiner nach Vergewaltigung

SANKT AUGUSTIN/BONN · Gericht spricht 48-Jährigen nach dem Übergriff auf einen 24-Jährigen schuldig. Ein Komplize hatte die Tat mit seinem Handy aufgenommen.

Am Ende eines von widersprüchlichen Aussagen geprägten Prozesses hat das Bonner Landgericht jetzt einen 48-Jährigen aus Sankt Augustin zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann hat sich laut Urteil der Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Am frühen Morgen des 20. Februar hatte der Angeklagte einen 24-Jährigen in einem Auto sexuell genötigt. Ein 28-Jähriger hatte die Tat mit seinem Handy gefilmt - der Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Bei ihm wurde eine Vorstrafe mit einbezogen. Drei zunächst mitangeklagte junge Männer im Alter von 25 und 26 Jahren sind freigesprochen worden.

Durch das Video wollte der Haupttäter laut Urteil seine Macht demonstrieren und das Opfer, das auch geschlagen wurde, demütigen. Die Hintergründe der Tat konnten nicht wirklich aufgeklärt werden.

Es war die Rede davon, dass der 48-Jährige davon gehört haben soll, dass der 24-Jährige mehrere Tausend Euro im Glücksspiel gewonnen hatte. Daraufhin soll der Hauptangeklagte, der zur Tatzeit mehr als drei Promille Alkohol im Blut hatte, versucht haben, das Geld von dem jungen Mann zu erpressen.

Doch das Opfer, das vor der Tat mit den Angeklagten auf einer Feier und später in einem Bordell gewesen war, hatte sich bei seinen Vernehmungen immer mehr in Widersprüche verstrickt.

Ausschlaggebend für eine Verurteilung waren die objektiven Beweise: Neben dem besagten Handy-Video, das von den Ermittlern gesichert werden konnte, hatte es einen Notruf des 24-Jährigen bei der Polizei kurz vor der Tat gegeben. Darin hatte das Opfer behauptet, auf der Flucht zu sein. Wenn seine Verfolger ihn kriegen würden, sei er ein toter Mann.

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