Windenergie in Sankt Augustin Windrad auf der Mülldeponie bleibt fraglich

Sankt Augustin · Rhenag wartet auf das Nutzungskonzept für den Entsorgungspark der RSAG, bevor eine Entscheidung gefällt wird.

 Rhenag-Sprecher Detlev Albert zeigt die Windmessanlage auf der Deponie.

Rhenag-Sprecher Detlev Albert zeigt die Windmessanlage auf der Deponie.

Foto: Michael Lehnberg

Die Entscheidung über eine Windkraftanlage des Energieversorgers Rhenag im Entsorgungs- und Verwertungspark Niederpleis liegt aktuell auf Eis. „Wir müssen jetzt erst einmal wissen, ob die Fläche dafür überhaupt verfügbar ist“, sagte Rhenag-Sprecher Detlev Albert gestern dem General-Anzeiger auf Nachfrage. Das hänge davon ab, wie letztlich das Nutzungskonzept aussehe, das die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) als Betreiber für die gesamte Mülldeponie erarbeite.

Wie berichtet, hatte die Stadt Sankt Augustin in der Vergangenheit eine Gesamtbetrachtung der Deponie vermisst und beklagt, jedes RSAG-Bauvorhaben einzeln beraten zu müssen. Deshalb forderte sie ein übergeordnetes Konzept. Eine Grundlage liegt nun vor, die genaue Umsetzung ist aber noch nicht geklärt, ebenso die Finanzierung. „Wir stehen in Kontakt mit der Stadt, das Verfahren läuft noch. Wie lange das dauert, ist unklar“, sagte Albert.

Stadt und RSAG wollen die Fläche wieder für die Bürger öffnen. Dort sollen folgende Aspekte kombiniert werden: Umwelt, Freizeit, Gewerbe, Energiegewinnung, Forschung und Recycling. Unter anderem ist ein Aussichtspunkt geplant. Aufgrund des sogenannten Friedensvertrages mit der Stadt von 1994 muss sich das Unternehmen alle Projekte absegnen lassen. Mit dem Vertrag beendeten Stadt und RSAG zu jener Zeit ihre Rechtsstreitigkeiten.

Die Rhenag hatte 2015 auf dem Gelände mittels eines laserbasierten Verfahrens ein halbes Jahr lang Windmessungen vorgenommen. Das Ergebnis: Es ist ein reiner Schwachwindstandort. „Das ist nicht zwingend attraktiv für uns. Aber zunächst muss entschieden werden, ob es eine Fläche für uns gibt. Erst dann liegt der Ball wieder bei uns, und wir klären, ob eine solche Anlage Sinn macht“, sagte Albert. Unter anderem muss der Energieversorger entscheiden, ob es sich lohnt, an diesem Standort eine Windkraftanlage zu betreiben. Das Windrad könnte bis zu 150 Meter hoch sein. Windgutachter Herbert Koch vom Kölner Unternehmen „EuroWind“ hatte im Vorjahr dem GA gesagt: „Man kann auch an Schwachwindstandorten Anlagen wirtschaftlich betreiben, wenn die Technologien an die Windverhältnisse angepasst sind.“

Es existiert auch ein Vorabpachtvertrag zwischen Rhenag und RSAG. Er tritt in Kraft, wenn die Rhenag die Anlage tatsächlich realisiert. „Wenn es – aus welchen Gründen auch immer – aber keine Fläche gibt, ist der Vertrag hinfällig“, sagte Albert.

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