Hubschrauberlandeplatz in Sankt Augustin 33 Prozent mehr Hubschrauberflüge als noch vor zehn Jahren

Sankt Augustin · Die Bundespolizei hat ein vorbereitendes Gutachten zum Genehmigungsverfahren ihres Hubschrauberlandeplatzes erstellen lassen. Daraus ist unter anderem ersichtlich, welche Wohngebiete Bonns und des Rhein-Sieg-Kreises untersucht werden.

 Der Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei muss nachträglich genehmigt werden.

Der Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei muss nachträglich genehmigt werden.

Foto: Dylan Cem Akalin

Das sogenannte Scoping-Verfahren zum Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei in Hangelar ist abgeschlossen. Jetzt werden seitens der Bundespolizei die für die Beantragung der luftrechtlichen Genehmigung erforderlichen Gutachten erstellt, teilte die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf mit. Wie berichtet, betreibt die Bundespolizei am Standort an der Bundesgrenzschutzstraße seit 1969 eine Hubschrauberlandemöglichkeit – ohne luftrechtliche Genehmigung. Man war damals der Rechtsauffassung, dass militärische und polizeiliche Flugplätze luftrechtlich nicht genehmigungsbedürftig seien. Doch dem ist nicht so. Und daher muss die Bundespolizei das Genehmigungsverfahren nachholen. Eine nachträgliche „Reparatur“ des Zustandes ist zwar nach EU-Recht möglich, allerdings ist der Mitgliedsstaat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, „die rechtswidrigen Folgen eines solchen Verstoßes zu beheben“. Das geht auch aus einem Scoping-Papier vor, das die Bundespolizei in Auftrag gegeben hatte und das der Redaktion vorliegt.