Gastronomie und Weihnachtsmarkt Ordnungsamt Siegburg kontrolliert im Rahmen der Coronaschutzverordnung

Siegburg · Das Siegburger Ordnungsamt hat am Freitag eine Kontrollaktion im Rahmen der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Kontrolliert wurden vier Restaurants und stichprobenartig der „Weihnachtsmarkt“ am Kaufhof.

Siegburg: Ordnungsamt kontrolliert im Rahmen der Coronaschutzverordnung
Foto: Paul Kieras

Am Freitagabend führte das Ordnungsamt der Stadt Siegburg unterstützt von zwei Kollegen der Polizei eine Kontrollaktion im Rahmen der Coronaschutzverordnung durch. Kontrolliert wurden vier Restaurants und stichprobenartig der „Weihnachtsmarkt“ am Kaufhof.

In den Gastronomiebetrieben gab es keinerlei Beanstandungen, auch die Listen über die Mitarbeiter mit ihrem Status waren alle vorschriftsmäßig geführt. Die Resonanz bei den Gästen war durchweg positiv. Marco Lohmar und Frank Hofenbitzer, die sich im Sion im S-Carré mit Freunden getroffen hatten, meinten: „Die Kontrollen müssen sein, schon zu unserem eigenen Schutz.“

Als „vorbildlich“ bezeichnete Stephan Sieber, Abteilungsleiter des Außendienstes beim Ordnungsamt, das Kontrollsystem, das das Lokal installiert hat. Mit dem können nicht nur die Impfausweise gescannt und geprüft werden, sondern es misst auch die Temperatur der Gäste beim Betreten des Lokals und gibt ab 37,4 Grad Warnung. Außerdem speichert es alle Daten, „auf die allerdings ausschließlich das Ordnungsamt im Bedarfsfall zugreifen darf“, wie Geschäftsführer Augustin Bagaric betonte.

2000 Euro habe er in das Gerät investiert, das seines Wissens in der gesamten Region einzig bei ihm im Einsatz sei, so Bagaric. „Aber das war es uns wert, denn schließlich wollen wir alle irgendwann aus der Pandemie rauskommen“, erklärte er. Gleichzeitig kündigte er an, nach dem Pandemieende eine große Party zu feiern, „zu der ganz Siegburg eingeladen ist.“ Diesbezüglich habe er auch schon die Brauerei mit ins Boot geholt, verriet der Sion-Geschäftsführer.

Bei der Überprüfung eines Mitarbeiters in einem anderen Lokal konnte der QR-Code seines Testergebnisses nicht eingelesen werden. „Ob es sich um eine Fälschung handelt oder das Testzentrum Schwierigkeiten beim Erstellen des QR-Codes hatte, müssen wir morgen prüfen“, sagte Horst Schulze vom Ordnungsamt. Bei der Überprüfung einer Besucherin am Kaufhof stellte er das gleiche Problem fest. Das lasse auf einen Fehler beim Testzentrum schließen, so Schulze.

Bei der Kontrolle eines Süßwaren-Verkaufsstand am selben Ort stellte sich heraus, dass die zwei Verkäufer weder geimpft noch genesen und nicht einmal getestet waren. Das Personal wurde aufgefordert, den Verkaufsstand sofort zu schließen und kam der Anweisung auch umgehend nach. Die Personalien wurden aufgenommen. Die Verkäufer beziehungsweise den Betreiber des Verkaufstandes erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Beide müssen mit einem Bußgeld von jeweils 250 Euro rechnen. Das könne allerdings auch deutlich höher ausfallen, je nachdem, ob auf den Stand dieselben Vorschriften wie auf die Gastronomie anzuwenden seien. Auch das müsse noch geklärt werden, sagte Sieber.

Bürgermeister Stefan Rosemann, der den Rundgang des Ordnungsamtes begleitete, zeigte sich zufrieden mit der Aktion. Schon beim Start hatte er bemerkt, es sei ihm am liebsten, „wenn wir keine Verstöße feststellen“. Bis auf eine Ausnahme sollte er recht behalten. Einen ruhigen Abend erlebten auch die Polizeibeamten, die nicht eingreifen mussten.

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