Prozess vor dem Jugendgericht 19-Jähriger aus Hennef erpresst Frauen mit Nacktfotos

Siegburg · Siegburger Jugendrichterin verurteilt Hennefer wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe. Der Angeklagte erschlich sich unter einer falschen Identität das Vertrauen zweier Frauen, was er schamlos ausnutzte.

 Der 19-Jährige drohte damit, über soziale Netzwerke Nacktfotos zu verschicken. FOTO: DPA

Der 19-Jährige drohte damit, über soziale Netzwerke Nacktfotos zu verschicken. FOTO: DPA

Foto: picture alliance/dpa

Unter einer falschen Identität hat sich ein 19-Jähriger aus Hennef das Vertrauen zweier Frauen erschlichen und sie schamlos ausgenutzt. Nun musste sich er wegen des Erwerbs und Besitz jugendpornografischer Schriften und versuchter Nötigung vor der Jugendrichterin am Siegburger Amtsgericht verantworten. Die Richterin verurteilte ihn zu fünf Gesprächen bei der Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, Punktum!, und einer Geldstrafe von 600 Euro, die an den Verein Schlussstrich zu zahlen sind. „Das sind Delikte, bei denen Erwachsene mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen müssen. Das sind keine Kavaliersdelikte“, sagte die Richterin.

Der Angeklagte soll im Frühjahr 2018 unter Vorgabe einer weiblichen Identität mit einer damals 14-Jährigen geschrieben und von ihr acht Nacktfotos erhalten haben. Er drohte ihr, die Fotos und ihre Kontaktdaten auf dem sozialen Netzwerk Instagram zu veröffentlichen, wenn sie jemanden davon erzähle. Im September 2018 soll er über eine Anzeige bei der Online-Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen Kontakt zu einer 47-Jährigen aufgenommen haben. Dort gab er sich als 27-jährige Lea Krahm aus Dresden aus.

Die Geschädigte schickte dem Angeklagten Nacktaufnahmen und -videos von sich. Im Gegenzug soll der Angeklagte ihr Fotos von einer Frau geschickt haben. Als sie sich geweigert haben soll, ihm pornografische Bilder ihrer Kinder zu senden, soll der Angeklagte ihr gedroht haben, ihre Nacktfotos an das Jugendamt weiterzuleiten.

Am Folgetag soll er sich bei ihr telefonisch gemeldet und sich als Mitarbeiter des Jugendamts ausgegeben haben. Der 19-jährige Angeklagte gestand die Taten vor Gericht, gab jedoch an, dass er sich aufgrund seines schlechten Gedächtnisses nicht gut erinnern könne. „Sie haben nur einen Förderschulabschluss und geben an, sich Dinge nur kurz merken zu können. Trotzdem sind Sie in der Lage, an diese Fotos zu kommen und Ängste zu schüren“, führte die Richterin aus.

Der Angeklagte stand bereits wegen ähnlicher Delikte vor dem Jugendgericht. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts riet zu einer psychologischen Diagnostik, da der 19-Jährige im sexuellen Bereich wieder straffällig werden könnte. „Das, was hier passiert, geht in eine völlig falsche Richtung. Wenn Sie damit einmal vor dem Schöffengericht landen, muss man über ihre Neigungen nachdenken“, sagte die Richterin.

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