Geständnis vor Siegburger Amtsgericht 21-Jähriger erhält Jugendstrafe für Drogenhandel

Siegburg · Der junge Mann gesteht vor Gericht eine Tat aus dem Jahr 2019. Damals hatten Polizisten verschiedene Drogen bei ihm gefunden.

 Ein 21-Jähriger gesteht vor dem Siegburger Amtsgericht den Handel mit Betäubungsmitteln. (Symbolbild)

Ein 21-Jähriger gesteht vor dem Siegburger Amtsgericht den Handel mit Betäubungsmitteln. (Symbolbild)

Foto: Axel Vogel

Es war ein wenig wie im Kabarett: Der Anwalt rennt raus mit seinem Mandanten, kommt wieder herein, und wenig später läuft er wieder mit dem Mandanten hinaus. Der Angeklagte, ein in diesem Jahr 21 Jahre alt werdender Mann, räumte die Tat mit einigen Einschränkungen kurz darauf vor dem Siegburger Amtsgericht ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, am 29. Oktober 2019 in einer berufsbildenden Schule im Rhein-Sieg-Kreis einen „schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln“ betrieben zu haben. Die Polizeibeamten hatten bei ihm 17,2 Gramm Marihuana, 7,2 Gramm Haschisch und ein paar andere Sachen sichergestellt. Richterin Alice Weismann mahnte dann auch zu einem zügigen Eingeständnis, was durchaus als strafmildernd gelte.

Der Verteidiger räumte dann für seinen Mandanten die Taten ein. Ende August hätte sich sein Angeklagter entschlossen, eine größere Menge Cannabisprodukte zu kaufen, aber einen Teil habe er letztendlich für sich selbst verbraucht und nur einen kleinen Teil verkauft. Die dann folgende „Durchsuchung hat meinen Mandanten völlig schockiert“. „Aber Sie haben geglaubt, in NRW sei alles easy going, das interessiert niemanden“, warf Richterin Weismann ein. Worauf der Verteidiger meinte, sein Mandant habe sich als Heranwachsender behaupten wollen. Das führte zu einem rechtlichen Austausch von Richterin und Staatsanwältin. Heraus kam, dass man den jungen Mann doch wegen des länger zurückliegenden Vorfalls noch nach dem Strafrecht für Heranwachsende verurteilen könne. Ein Bezug von zwei Eintragungen im Bundeszentralregister zum Tathergang liege nicht vor. Der Angeklagte erklärte, dass ihm so etwas nicht mehr passieren würde.

Die Staatsanwältin plädierte dann auf Jugendstrafrecht, nicht ohne auf die Lage im Erwachsenen-Strafrecht hinzuweisen. „Ein Jahr Haft wäre dann die Unterkante“, machte sie dem Angeklagten deutlich. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe in erheblichem jugendlichen Leichtsinn gehandelt. Eine Wiederholungsgefahr sehe er aber nicht. So urteilte Richterin Weismann nach Jugendstrafrecht und stellte dem jungen Mann einen Bewährungshelfer zur Seite. Dem muss er nun zwei Jahre Folge leisten.

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