Vorwurf der Vergewaltigung 27-Jähriger aus Köln wird freigesprochen

Siegburg · Ein 27 Jahre alter Kölner hat sich vor dem Siegburger Amtsgericht dem Vorwurf der Vergewaltigung stellen müssen. Die Aussagen der Nebenklägerin hielten einem psychologischen Gutachten aber nicht stand.

 Ein 27-jähriger Kölner wird vor Gericht freigesprochen. (Symbolfoto)

Ein 27-jähriger Kölner wird vor Gericht freigesprochen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Arne Dedert

Wer macht was und wann? Diese Frage stellte Richter Ulrich Wilbrand schon zu Beginn eines Prozesses, in dem es um einverständlichen oder eben nicht einverständlichen Sex ging. So musste der Angeklagte, ein 27-jähriger Mann aus Köln, seine ganze Geschichte erzählen.

Vor rund sieben Jahren war er nach Deutschland gekommen. Schnell hatte er sich akklimatisiert, lernte wie verrückt, und begab sich in einen Betrieb, der ihm nach einem Tag der Probe gleich ein Dauerarbeitsverhältnis anbot. Das nahm er an und machte Karriere. Gleich nach dem ersten Tag schon, und er hörte bis heute nicht auf. Es fehlt ihm nur noch der Titel eines Meisters in der Anlagetechnik.

Danach ließ sich der Verteidiger des Mannes ein: Sein Mandant trete dem Anklagevorwurf entgegen, hieß es. Zunächst habe sein Mandant die Dame an Karneval getroffen, und es sei zu einem Geschlechtsverkehr gekommen. Danach hätten sich die beiden lange nicht gesehen, bis es dann Juli wurde. Zufällig hätten sie sich in einer Clubbar in Köln wiedergetroffen und gegen zwei Uhr am nächsten Morgen sei er mit der jungen Frau nach Niederkassel, seinem damaligen Heim gefahren. Dort sei es dann einverständlich zum Geschlechtsverkehr gekommen, auch analer Verkehr sei dabei gewesen. Auf dem Heimweg fragte sein Mandant dann danach, ob es wohl eine Beziehung geben könnte. Darauf erhielt er die Antwort „nein“. Aus allen Wolken sei er gefallen, als er die Vorladung von der Polizei bekam.

Richter Wilbrand befragte den Mann dann ausführlich zu Verletzungsspuren und einem behaupteten körperlichen Zugriff. Beide Fragen beantwortete der Angeklagte mit nein. Auch die Staatsanwältin befragte den Mann nach der Art des Geschlechtsverkehrs: Nein, sie hätten sich sofort ausgezogen. „Sie wollte das, und ich wollte auch“, sagte der Angeklagte dem Gericht. Auch Vorwürfe habe es nicht gegeben. Er habe lediglich ihre Handynummer gespeichert.

Publikum muss Saal verlassen

Daraufhin wurde die junge Frau befragt, aber ohne das Publikum. So blieb nichts anderes übrig, als den Saal zu verlassen. Draußen gab es wenigstens Informationen von einer Helferin des Mannes. Sie wusste zu berichten, dass der Mann Christ sei, unglaublich viel arbeite, und erzählte über seinen Ansatz zu einem erfüllten Leben. Als das Publikum wieder eintreten durfte, erfuhr es noch von der psychologischen Gutachterin, dass zumindest aus dem Mund der Nebenklägerin nichts deutlich Ungenaues gekommen sei. Aber in der Gesamtheit der Aussagen hätte sie jedoch Bedenken, was den Wert angehe. Die Gedächtnismentalität sei durchaus von außen beeinflusst, sie könne von außen durch lange Gespräche beeinflusst worden sein. „Sie war sich nicht sicher, wieviel sie getrunken hatte, sie hatte auch keinerlei Erinnerung daran“, sagte die Psychologin aus.

So kam es dann zu einem Urteil, welches Freispruch für den Angeklagten hieß. Wobei sich Richter Wilbrand nicht allein auf die Aussagen verließ. Er beurteilte auch das Gesamtverhalten. Sie hätten den ganzen Abend und die ganze Nacht Zeit gehabt, das Verfahren auszuleuchten. „Das ist eine sehr intime Angelegenheit“, begründete er seinen Urteilsspruch. „Das heißt aber nicht, dass die Zeugin uns hier belogen hat“, begründete er weiter.

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