Gerichtsurteil in Siegburg 27-Jähriger nach Mordversuch auch zu Schmerzensgeld verurteilt

Siegburg/Bonn · Weil er seine Ex-Partnerin töten wollte, hat das Gericht einen Siegburger nicht nur zu einer lebenslangen Haftstrafe, sondern nun auch zu Schmerzensgeld verurteilt.

 Ermittlerinnen sind im Juli 2019 auf dem Weg zum Tatort in Siegburg.

Ermittlerinnen sind im Juli 2019 auf dem Weg zum Tatort in Siegburg.

Foto: Alf Kaufmann

Wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung hatte die 4. Große Strafkammer am Bonner Landgericht im Januar einen 27-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun folgte als Ergebnis eines Zivilverfahrens eine weitere Verurteilung: Der Mann muss seiner früheren Lebensgefährtin und Mutter zweier gemeinsamer Kinder 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

„Diese Frau war tot!“ Ein Satz, den der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff bei der Urteilsverkündung im letzten Winter gleich mehrfach wiederholt hatte. Denn obwohl die 19-Jährige dank einer rund zehnminütigen Wiederbelebung die Attacke ihres damaligen Lebensgefährten letztendlich überlebt hatte, ging das Schwurgericht davon aus, dass der Mann in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Als er den Tatort verließ, sei er der festen Überzeugung gewesen, dass er sein Ziel erreicht hatte. Die zweifache Mutter liegt bis heute im Koma.

Zwei Leben zerstört

„Ihr Leben wurde grausam zerstört“, befand nun auch der Zivilrichter: Das gelte genauso für ihr ungeborenes Kind. Das Opfer war nämlich zum Zeitpunkt des Angriffs von dem Verurteilten schwanger. Das Kind hat sie aber in Folge des Angriffs verloren. Das Verbrechensopfer werde wohl nie wieder aus dem Koma erwachen, daher sei die Zivilklage begründet, heißt es in dem Urteil. Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens hatte die Anwältin des Opfers das Schmerzensgeld für ihre Mandantin beantragt, und der Zivilrichter erkannte dem Opfer eine Summe von 150.000 Euro zu.

Dass der Täter nach seiner Haft jemals das Geld wird aufbringen können, darf als unwahrscheinlich gelten. Diese Tatsache war für den Erfolg der Zivilklage allerdings auch unerheblich: „Ob er zahlen kann oder nicht, spielt für die Entscheidung keine Rolle“, so der Richter. Offenbar hatte der Ex-Partner das Verbrechen aus krankhafter Eifersucht geplant: Wenn er sie nicht haben könne, solle sie auch kein anderer bekommen, hatte der Angeklagte seinerzeit vor dem Schwurgericht ausgesagt. Als die Tat geschah, lebten die beiden bereits getrennt.

Mit dem Messer in den Rücken gestochen

Als der Vater den gemeinsamen dreijährigen Sohn für einen verlängerten Wochenendbesuch abholen wollte, zückte er unvermittelt ein „typisch deutsches Kartoffelmesser“, wie es der Richter seinerzeit ausgedrückt hatte. Das stach er der Frau vor den Augen des Kindes dreimal in den Körper, während seine frühere Lebensgefährtin ihm den Rücken zuwandte. Danach drosselte er sein Opfer noch. Der Täter flüchtete nach dem Angriff in eine nahegelegene Pizzeria und trank dort ein Bier. Erst am folgenden Tag wurde er in Köln verhaftet.

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