Mit Diebstählen Lebensunterhalt bestritten 29-Jähriger in Siegburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
Siegburg · Schon 2015 und 2017 hatte der Angeklagte Gefängnisstrafen wegen schweren Diebstahls verbüßt. In diesen Geschäften stahl er für seinen Lebensunterhalt.
Zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Richter Herbert Prümper einen 29-Jährigen vor dem Schöffengericht. Der arbeitslose Mann, der von zwei Polizeibeamten in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, hatte zuvor acht gewerbsmäßige Diebstähle, die er zwischen dem 21. Mai und 7. Dezember 2022 begangen hatte, gestanden. Das hatte seine Strafe deutlich gemildert. „Wenn das nicht gewesen wäre, lägen wir bei einer Freiheitsstrafe sicherlich über drei Jahren“, sagte der Richter. Damit habe der Heroin- und Kokainabhängige, der mit den Diebstählen seinen Lebensunterhalt finanzieren wollte, das Verfahren deutlich abgekürzt.
Insgesamt hatte der aus Georgien stammende Vater zweier kleiner Kinder mit einem Mittäter Laptops bei Saturn, Werkzeuge und Kosmetika bei Lidl und DM, Parfümflaschen im Wert von über 1000 Euro in der Galeria Kaufhof, Windeln und alkoholische Getränke bei HIT sowie Whisky und Wodka in zwei Fällen an einer Tankstelle gestohlen. Bereits in den Jahren 2015 bis 2017 hatte er wegen schwerem Diebstahls eingesessen. Eine Bewährungszeit aus 2021 war noch nicht abgelaufen. Zuletzt war er vor dem Amtsgericht Bonn im August 2022 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, ebenso vor dem Amtsgericht Solingen. Strittig blieb der versuchte Diebstahl eines Fahrrads. Der Angeklagte behauptete, diesen nicht begangen zu haben. Der Besitzer des Fahrrades, der als Zeuge auftrat, hatte ihn jedoch bei dem Versuch gefilmt, das Schloss durchzuschneiden.
In seinem Urteil blieb der Richter unter der Forderung des Staatsanwaltes in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten. Zudem räumte er die Möglichkeit einer Drogentherapie in einer geschlossenen Einrichtung nach Verbüßung eines Teils der Strafe ein. Einen bestehenden Haftbefehl aus dem vergangenen Jahr hob Prümper auf, so dass der Mann, dessen Ehefrau im Zuschauerraum mitgefiebert hatte, den Gerichtssaal bis zum Inkrafttreten des Urteils als freier Mann verlassen konnte. In Bonn hängt ein weiteres Verfahren an. „Wenn Sie der Vorladung nicht folgen, sitzen sie sofort wieder im Knast, es sei denn, sie fliehen aus Deutschland“, warnte der Richter.