Verurteilung in Siegburg 30-Jähriger mit knapp 4000 Konsumeinheiten Amphetamin festgenommen

SIEGBURG · Nachdem ein 30-Jährige mit knapp 4000 Konsumeinheiten Amphetamin im April des vergangenen Jahres festgenommen wurde, hat ihn das Schöffengericht nun zu einer Bewährungsstrafe und zu Sozialstunden verurteilt.

Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Ulrich Wilbrand, zeigte sich einigermaßen überrascht über den 30-jährigen Mann, den die Bundespolizei im April vergangenen Jahres an der Raststätte Siegburg, Fahrtrichtung Frankfurt, mit knapp einem Kilogramm Amphetamin (3950 Konsumeinheiten) aus dem Verkehr gezogen hatte: Der in Hockenheim lebende Mann hat eine Ausbildung als Stahl- und Betonbauer und eine als Fahrzeugmechatroniker abgeschlossen, eine weitere zum Karosseriebauer absolviert er gerade. Da komme man doch nicht unbedingt ins Drogenmilieu, fragte Wilbrand mehr rhetorisch.

Kommt man aber doch. Der Mann hatte bereits wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in Heidelberg zwei Jahre und zehn Monate in Remscheid im Knast gesessen. Und da habe er "jemanden" kennengelernt, über den er dann an Amphetamin gekommen sei. Wie hoch denn der Konsum war, wollte Wilbrand wissen. Zwei bis drei Gramm seien es am Tag schon gewesen, gab der Angeklagte zu. Das sei ja wohl teuer, insistierte Wilbrand, denn ein Gramm Amphetamin koste zehn Euro.

Der sehr auskunftsfreudige Angeklagte stritt das auch gar nicht ab. Zur Verbilligung des Konsums habe man eine Gruppe gebildet, um in Köln günstiger einkaufen zu können. Vermittler der Deals, die in Köln am Bruder-Klaus-Platz stattfanden, war der Mitgefangene aus der JVA Remscheid. Die Übergabe des Stoffs hätten indes immer andere Männer besorgt.

Dann habe er ja wohl doch mit dem Zeug gehandelt, hielt Wilbrand dem Angeklagten vor. Der stritt das ab, man habe ja durch drei geteilt. Schnell rechnete Wilbrand vor, da habe er doch zur Finanzierung des Eigenbedarfs mal schnell eine Menge Geld machen können. So war es dann auch. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und sechs Monate Haftstrafe, dem folgte das Schöffengericht, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus und machte noch 50 Sozialstunden zur Auflage.

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