Prozess in Siegburg 30-Jähriger wegen Drogenbesitzes verurteilt

SIEGBURG · Wegen eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz hat das Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand einen 30-Jährigen zu 180 Tagessätzen zu je 25 Euro (4500 Euro) verurteilt. Die Geldstrafe kann er in Raten zu 100 Euro abstottern.

Angeklagt war der Mann wegen Besitzes von und Handels mit Betäubungsmitteln, in diesem Fall Cannabis und Amphetaminen. Ein Handel mit dem Stoff konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden. Aufgeflogen war die Sache, weil der Angeklagte sich 2011 einer Frau genähert hatte, auf die ein anderer ein Auge geworfen hatte. Und dieser Dritte hatte ein Fax an die Polizei geschickt, der Nebenbuhler betreibe an einem öffentlich zugänglichen Betrieb Handel mit jenen Stoffen und habe auch sonst noch einiges auf dem Kerbholz. Er erstatte in der Folge Anzeige gegen den Nebenbuhler.

Die Polizei besuchte den 30-Jährigen und befand, dass es "in der Wohnung komisch rieche". Das klärte der Angeklagte dann auch auf, zeigte den Beamten sogar seine Hanfpflanzung, aus der er das Cannabis gewann. Die Beamten fanden 183 Gramm Cannabis und rund 20 Gramm Amphetamine. Das "Zeug" habe er aus Stress am Arbeitsplatz konsumiert, räumte der Angeklagte ein. Pech für ihn: Die vorgefundenen Mengen sprachen zunächst dafür, dass er damit handelte.

Sein Verteidiger bat das Gericht um eine milde Strafe. Schließlich habe der Anteil des Marihuana-Wirkstoffs THC nur um 0,83 Gramm über der im Gesetz beschriebenen geringen Menge gelegen. Das Gericht folgte der Argumentation in so weit, als dass es die Strafe verhängte.

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