Urteil in Siegburg 31-Jähriger bleibt nach Ladendiebstahl in Menden in Haft

Siegburg · Ein 31-jähriger drogensüchtiger Angeklagte bleibt nach Ladendiebstahl und Körperverletzung in Haft. Das Urteil eines Schöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand lautete nämlich: ein Jahr und sechs Monate Haft.

 Die Statue Justizia.

Die Statue Justizia.

Foto:  Peter Steffen/Archiv

Der 31-jährige drogensüchtige Angeklagte wurde aus der Haft vorgeführt und bleibt auch im Gefängnis: Das Urteil eines Schöffengerichtes unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand lautete: ein Jahr und sechs Monate Haft.

Der Mann ohne festen Wohnsitz hatte Mitte April versucht, in einem Discounter in Menden vier Flaschen Wodka und eine Tafel Schokolade an der Kassiererin vorbeizuschmuggeln. Zum Schein hatte er gegen einen Pfandbon ein Brötchen gekauft. Weil er aber trotz milder Temperaturen eine dicke Daunenjacke trug, war der Filialleiter misstrauisch geworden. Als der Angeklagte das Geschäft verließ, stellte sich der Filialleiter ihm in den Weg, worauf der Täter die Flucht ergriff.

Ein Passant stellte sich ihm in den Weg und versuchte, ihn an der Jacke festzuhalten. Darauf entledigte sich der Dieb der Jacke, zwei Wodkaflaschen, die er in den Hosenbund gesteckt hatte, fielen zu Boden. Eine weitere Flasche zog er mit einer weiträumigen Armbewegung hervor und traf nun den Passanten am Kopf. Dabei erlitt der Mann eine kleine Platzwunde neben der rechten Augenbraue und ließ von dem Dieb ab, der weiter flüchtete. Der Filialleiter des Discounters verfolgte ihn weiter, packte den Dieb schließlich und fixierte ihn bis zum Eintreffen der Polizei. Dabei soll der an Hepatitis erkrankte Dieb ihn bespuckt haben.

Laut Anklage hatte der Dieb den Passanten mit der Flasche am Kopf getroffen. Die Flasche wurde als gefährliches Werkzeug gewertet. Das entsprach dem, wie der Filialleiter den Tathergang schilderte. Der als Zeuge geladene Passant schilderte das indes anders. Der Dieb habe ihn lediglich mit den Knöcheln der Hand getroffen, die Wunde sei unwesentlich gewesen.

Richter Wilbrand wollte es genau wissen und demonstrierte mit einer Wasserflasche des Staatsanwalts, wie diese „Schlagbewegung“ ausgesehen haben könnte. Schließlich ging es darum, festzustellen, ob eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung vorlag, was sich auf das Strafmaß auswirkt. Auf nachhaltiges Befragen sagte der Zeuge: „Ich habe definitiv keine Flasche abbekommen.“ Dann bliebe es bei einem einfachen räuberischen Diebstahl, sagte Richter Wilbrand, aber man müsse auch die 18 Voreintragungen des Angeklagten betrachten, die allesamt der Beschaffungskriminalität zuzuordnen seien und schon zu einigen Haftzeiten geführt hätten.

So beantragte der Staatsanwalt für den räuberischen Diebstahl in Verbindung mit Körperverletzung – darunter falle auch das Spucken eines Infizierten – eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Dem folgte das Schöffengericht.

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