Bewährung nach Vergewaltigung 32-Jähriger missbrauchte seine ehemalige Freundin

SIEGBURG/BONN · Jahrelang hat ein 32 Jahre alter Koch seine Ex-Freundin und Mutter zweier gemeinsamer Kinder als Lügnerin hingestellt und behauptet, sie bezichtige ihn nur der Vergewaltigung, damit sie das Sorgerecht für die Kinder bekomme.

Im Prozess vor dem Bonner Landgericht hat der Mann jetzt die Notbremse gezogen und die Vergewaltigung der ehemaligen Partnerin gestanden.

Im November 2010 war es in der Siegburger Wohnung des Paares zu der Tat gekommen. Nur wenige Tage zuvor war der heute in Köln lebende Angeklagte ausgezogen. Die Tochter hatte jedoch darum gebeten, dass der Vater zum gemeinsamen Essen vorbeikommt.

Die Gelegenheit nutzte der Mann allerdings, um seiner ebenfalls 32 Jahre alten Ex-Freundin ins Bad zu folgen und sie dort zu vergewaltigen. Nach der Tat erstattete die Frau sofort Anzeige. Unter anderem aufgrund mehrerer zu erstellender Gutachten dauerte es allerdings lange, bis es nun zum Prozess kam. In dieser Zeit lebte die Frau nach eigenen Angaben in ständiger Angst, dass der Ex-Partner plötzlich vor der Tür steht und sich rächen will.

Der Koch habe unter anderem damit gedroht, sie umzubringen, wenn sie ihn vor Gericht bringt. "Ich möchte mein Leben zurück haben", so die Frau im Zeugenstand. In der Beziehung des Paares scheint es mehrfach Übergriffe auf die Frau gegeben zu haben. So gab es schon 2009 einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt, bei dem dem 32-Jährigen ein zehntägiges Rückkehrverbot erteilt wurde.

Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter dem nicht vorbestraften Angeklagten zu verstehen gegeben, dass bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe vertretbar erscheine. Diese wurde dann - wie auch von der Staatsanwältin beantragt - verhängt.

Der Angeklagte kam mit der Mindeststrafe für eine Vergewaltigung von zwei Jahren davon. Für die Richter war ausschlaggebend, dass das Geständnis dem Opfer eine detaillierte Aussage zu den Geschehnissen ersparte. "Es war spät, aber nicht zu spät", so der Vorsitzende.

Gleichwohl betonte er: "Eine Frau hat die gleichen Rechte wie Sie. Wenn Sie Sex möchten und die Frau nicht, dann gibt es keinen Sex - so einfach ist das." Der 32-Jährige, der mit einer neuen Freundin ein weiteres Kind hat, muss sich nun an mehrere Auflagen halten. So hat er 1000 Euro an die Kindernothilfe zu zahlen. Zudem wurde jegliche Kontaktaufnahme zur Ex-Partnerin untersagt. Ausnahmen darf nur das Familiengericht erteilen.

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