Gerichtsurteil zu illegalem Autorennen 33-jähriger steht unter Drogen und gibt Gas

Siegburg · Bonner Bar-Besitzer muss sich vor Siegburger Amtsgericht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinflusses verantworten. Außerdem wird er wegen illegalem Autorennen angeklagt.

Gerichtsurteil zu illegalem Autorennen: 33-jähriger steht unter Drogen und gibt Gas
Foto: Symbolbild

Zwei Beamte der Autobahnwache Sankt Augustin wunderten sich nicht schlecht, als in der Nacht vom 28. Juni 2020 auf der A 565 nahe beim Autobahndreieck Bonn-Nordost ein Auto mit „Affenzahn“ an ihnen vorbeifuhr. Dort sind nur 100 Stundenkilometer erlaubt. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und stellten eine Geschwindigkeit von 190 Stundenkilometer bei dem Fahrzeug fest. Am Dreieck Sankt Augustin hatte der Fahrer offenbar bemerkt, dass er verfolgt wurde, täuschte an, auf die A 560 zu wollen und zog dann wieder auf die A 59 Richtung Troisdorf. Dort fuhr er ab und landete prompt in der Sackgasse vor dem alten Oberlarer Wasserwerk. Dort versuchte er erneut zu fliehen, was einer der Beamten dann mit Schüssen aus seiner Dienstwaffe auf einen Vorderreifen verhinderte. Zu ihrer weiteren Überraschung fanden die Beamten bei der Überprüfung von Fahrer und Auto auch noch einige Cannabisprodukte in größerer Menge, aber keinen Führerschein.

Das führte jetzt zu einer Anklage wegen der Geschwindigkeitsübertretung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Besitzes von Cannabisprodukten sowie des Fahrens unter der Einwirkung der Droge. „Sie waren zu schnell und rücksichtslos unterwegs“, hielt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor.

Angeklagter bereits in Therapie

Das stimme so, erklärte der Verteidiger für seinen Mandanten. Der führe in der Bonner Südstadt eine Bar und sei nach Renovierungsarbeiten nach Hause unterwegs gewesen. Er habe die Beamten bemerkt und dann das Gaspedal „in einer Kurzschlussreaktion dummerweise durchgedrückt“. Die Betäubungsmittel hätte der Mann nur zum eigenen Konsum mit sich geführt. Im Übrigen mache sein Mandant derzeit eine Verhaltenstherapie und nehme schon seit Monaten keine Drogen mehr. Und schließlich sei die Festnahme des Mannes „ruppig“ gewesen, der sei heute noch beeindruckt von den Schüssen. Warum er die abgegeben hatte, begründete einer der als Zeugen erschienenen Beamten damit, dass sein Kollege in einer potentiellen Fluchtgasse stand, durch die der Angeklagte noch hätte fliehen können. Das wäre für den Kollegen hochgefährlich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf eine Freiheitsstrafe. Zwar sei das Geständnis positiv zu bewerten, aber der Tatvorwurf eines illegalen Autorennens habe sich erfüllt. Dazu kämen die Drogen. Wegen denen stand der Angeklagte schon mehrfach vor Gericht, derzeit sogar unter laufender Bewährung. Weiterhin sei positiv, dass der Angeklagte versuche, sein Leben mit der Therapie in den Griff zu bekommen, er keine Drogen mehr nehme und seine schwerbehinderte Mutter versorge. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sei daher angemessen und könne noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Forderung schloss sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Bluhm an.

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