Amtsgericht 35-Jähriger wegen Drogenhandel im Knast in Siegburg verurteilt

SIEGBURG · Ein 35-jähriger Häftling dealte in der JVA Siegburg. Das kam ihm jetzt vor Gericht teuer zu stehen.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilte das Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand einen 35-jährigen Gerüstbauer aus Köln. Ausgerechnet in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hatte der Mann unerlaubt Drogen besessen und auch damit gehandelt.

Der Mann verbüßte 2016 eine Haftstrafe in Siegburg. Dort begann er eine Ausbildung zum Fahrzeuglackierer. Neben der Lackierwerkstatt gibt es einen kleinen Hof, der von der Sicherheitsmauer des Gefängnisses begrenzt wird. Hin und wieder dürfen die Gefangenen für eine Rauchpause auf den Hof. Und ausgerechnet dort gab es einen toten Winkel, in den die Überwachungskameras nicht hineinschauen können.

Das hatten Ganoven über eine Erdbetrachtungsfunktion im Internet ausbaldowert. Dort konnte man etwas über die Mauer und die davor stehenden Zäune werfen. Justizbeamte fanden im Zaun zwei Handys, die offenbar zu kurz geworfen worden waren. Handys sind im Gefängnis generell verboten, dennoch werden pro Jahr zwischen 40 und 50 Mobiltelefone aus dem Verkehr gezogen, wie ein als Zeuge geladener Justizbeamter dem Gericht erklärte.

Weil an den Mobiltelefonen häufig auch Drogen befestigt sind, werden mit sogenannten Handyfindern die Mobiltelefone geortet und die Zellen der Gefangenen dann durchsucht. So fanden die Beamten auch ein Mobiltelefon bei dem Angeklagten.

Das Auslesen der Daten brachte Informationen zutage, nach denen der Mann in Drogengeschäfte verwickelt sein musste, bei denen es um 200 Gramm Marihuana ging. An seinem Arbeitsplatz in der Lackiererei fanden Ermittler unter einem Regalboden versteckt 4,6 Gramm Haschisch und an anderer Stelle die Verpackung des Handys.

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte schließlich nach einem intensiven Gespräch mit seinem Mandanten, dass man dem Anklagevorwurf nicht entgegentreten werde. Darauf forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dem schloss sich das Gericht dann an.

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