Drogenabhängiger vor Gericht 37-Jähriger soll Sekretärin mit einem Messer bedroht haben

SIEGBURG/BONN · Schändlich ausgenutzt hat offenbar ein 37 Jahre alter Mann die Hilfe, die ihm im Pfarrbüro einer Siegburger Kirchengemeinde angeboten wurde: Mit einem Messer soll er die Sekretärin bedroht und ausgeraubt haben.

Wie Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen mitteilte, wurde der drogenabhängige Mann jetzt wegen schweren Raubes und Körperverletzung angeklagt. Für den bewaffneten Überfall wird er sich demnächst vor dem Bonner Landgericht verantworten müssen. Laut Anklage war der mehrfach vorbestrafte 37-Jährige zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Siegburger Gefängnis in dem Pfarrbüro erschienen. "Er hat die Sekretärin um Geld für Passfotos gebeten", so Volkhausen. Statt Bargeld bekam der Angeklagte jedoch einen Lebensmittelgutschein - den er auch bei einem Discounter einlöste.

Am Folgetag, dem 27. August, erschien er am späten Nachmittag erneut in dem Büro. Die Oberstaatsanwältin: "Diesmal bat er darum, sich auf der Toilette die Hände waschen zu dürfen." Die Anklägerin geht davon aus, dass der Mann das Fenster auf der Toilette öffnen wollte, um später leicht einbrechen zu können. Auf diese Art und Weise ist er in der Vergangenheit schon mehrfach in Pfarrbüros eingestiegen.

Diesen Plan konnte der Angeklagte jedoch nicht in die Tat umsetzen, da das WC kein Fenster hat. Daraufhin soll er die Sekretärin im Büro mit einem Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge bedroht und sie zur Herausgabe sämtlichen Bargeldes aufgefordert haben.

Von der laut Anklage in Todesangst versetzten Frau verlangte er zudem, dass sie den Tresor im Büro des Verwaltungsleiters öffnet. Dem Befehl folgte die Frau auch - doch im Tresor war kein Geld. Als die 55-Jährige auf dem Weg zurück in ihr Büro die Flucht ergreifen wollte, soll der mutmaßliche Räuber sie zurückgezogen und zu Boden geworfen haben.

Dann schob der Drogenabhängige sein Opfer zur Kellertreppe, wo sich die Frau auf die unteren Stufen setzen musste. "Anschließend durchsuchte er noch einmal ihr Büro", so Volkhausen. Dabei fand er 50 Euro, die jemand gespendet hatte, und suchte das Weite.

Als der Angeklagte als Täter ermittelt war - er hatte unter anderem bei der Ausstellung des Lebensmittelgutscheins seine Personalien angegeben - saß er bereits wieder im Gefängnis: Nach seiner vorzeitigen Entlassung aus der Haft - das war zwei Wochen vor dem Überfall - hatte er sich nicht, wie angeordnet, zur Behandlung in eine Entziehungsanstalt begeben.

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