Polizisten sagen vor Gericht aus 40-Jähriger fährt ohne Fahrerlaubnis

Siegburg · Der Angeklagte verweigert zwar die Aussage, doch Richter Rudat hat gute Zeugen vorgeladen.

 Ein 40-Jähriger musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten, weil er ohne Führerschein und betrunken Auto gefahren war. Gestanden hat er seine Tat nicht. (Symbolbild)

Ein 40-Jähriger musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten, weil er ohne Führerschein und betrunken Auto gefahren war. Gestanden hat er seine Tat nicht. (Symbolbild)

Foto: Meike Böschemeyer

Wie die Anklage festsstellte, hatte der angeklagte 40-jährige Mann am 6. September im vergangenen Jahr in Hennef betrunken ein Auto geführt. Und weil er sich nicht ausweisen konnte oder wollte, setzte die Polizei auch Pfefferspray ein. Soweit die Tatbestandsvorwürfe.

Richter Hauke Rudat wollte nun vom Angeklagten wissen, was der zu den Tatbestandsvorwürfen zu sagen hatte: Es kam zunächst nichts. Auch wiederholten Fragen wich der Angeklagte aus. Nur so viel: „Ich möchte keinen nennen oder sagen ´mein Chef ist gefahren`. Ich weiß nichts.“

So musste Richter Rudat dann doch auf einige Zeugen zurückgreifen. Zunächst auf einen Polizeibeamten, der sich indes sehr genau erinnerte. Der Angeklagte habe allein im Auto gesessen, weitere Personen hätten gar nicht in der Nähe sein können, sagte der Beamte aus. Rudat verlangte daraufhin, der Angeklagte möge doch mal seine Maske abziehen. Das half indes nicht weiter, der Mann blieb bei seiner Aussage, nicht gefahren zu sein.

Daraufhin holte der Richter den nächsten Zeugen, den Arbeitgeber des Angeklagten in den Zeugenstand. Der wusste wohl von dem Fall, aber nicht, wer gefahren war. Darauf ließ der Richter die nächste Zeugin antreten. Die Polizistin konnte sich indes sehr genau an den Fall erinnern: Sie schilderte, was am Tattag passiert war: Sie hätten den Mann in seinem Auto angetroffen und wollten den Führerschein sehen. Den konnte der Angeklagte aber nicht zeigen. Als die Beamten ihn dann aufforderten, den Personalausweis zu zeigen, wehrte sich der und wurde zu Boden gebracht. Dort gab es nicht nur eine Dosis Pfefferspray, sondern auch gleich Handschellen. Außerdem hätte der Mann nach Alkohol gerochen und auch noch seine kurze Hose verloren. Was Richter Rudat zu der Bemerkung veranlasste, um 19.33 Uhr hätte er noch 2,55 Promille gehabt, um etwa eineinhalb Stunden vorher müssten es dann ja mindestens drei Promille gewesen sein. Die Zeugenaussage bestätigte schließlich auch ein Polizeianwärter. „Sie sind sowieso stärker“, hätte der Mann noch gerufen. Vom Tatort ging es dann zur Polizei, wo die Beamten das Geschehen rechtskräftig machten.

So forderte die Staatsanwaltschaft schließlich sechs Monate zur Bewährung, ausgesetzt auf zwei Jahre. Dem wollte das Gericht indes nicht folgen: Es verurteilte den Mann zu fünf Monaten Bewährung und 18 Monaten Bewährungszeit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort