Amtsgericht Siegburg 41-Jähriger erhält wegen Drogenbesitzes Bewährungsstrafe

Siegburg · Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen wurde ein 41-jähriger Mann am Donnerstag vom Schöffengericht am Amtsgericht Siegburg zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Polizei fand bei einer Wohnungsdurchsuchung im Mai 2011 rund 180 Gramm Marihuana. "Mein Ex-Schwager war abhängig. Als er schwer krank wurde, bat er mich, die Drogen für ihn zu lagern", so der Troisdorfer vor Gericht.

Als besagter Ex-Schwager dann allerdings verstarb, blieb das Marihuana in seinem Besitz. Zusammen mit einem Bekannten rauchte der 41-Jährige dann gelegentlich Cannabis. "Die Geschichte mit ihrem Ex-Schwager ist haarsträubend, aber wir können sie jetzt nicht mehr widerlegen", sagte die Staatsanwältin. Ein Handel konnte dem Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden.

Die Menge der Drogen war jedoch beachtlich. Die 180 Gramm reichten laut Gutachten für 1580 Konsumeinheiten. Aufgeflogen ist der Besitz durch den Bekannten, der gelegentlich zu Besuch kam. Er wurde aufgrund einer anderen Ermittlung von der Polizei abgehört. Als der Name des Angeklagten in einem Telefongespräch fiel, durchsuchten die Beamten das Haus des Italieners und fanden die Drogen.

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