Zugewinnausgleich trotz nichtehelicher Lebensgemeinschaft 58-Jähriger muss ehemalige Partnerin auszahlen

RHEIN-SIEG-KREIS/BONN · Einen "Zugewinnausgleich" gibt es üblicherweise nur bei verheirateten Paaren. In einem Ausnahmefall haben die Richter der vierten Zivilkammer des Bonner Landgerichts jetzt allerdings einen Mann aus Windeck dazu verurteilt, seiner ehemaligen Partnerin, mit der er nicht verheiratet war, einen Teil seines Vermögens zu überlassen. 32 Jahre lang führte das Paar eine sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Als der heute 58-Jährige eine Softwarefirma gründete, gab die Freundin ihren Job auf und arbeitete in dem Unternehmen mit - überwiegend wurde die gelernte Industriekauffrau auf Honorarbasis bezahlt. Zudem kümmerte sich die 56-Jährige um die Erziehung des inzwischen erwachsenen gemeinsamen Kindes.

Die Familie wohnte zuletzt in einem Eigenheim, das allerdings ebenso wie die Firma allein auf den Namen des Mannes lief. Im September 2011, zwei Jahre nachdem die Frau einen Schlaganfall erlitten hatte, zerbrach die Beziehung. Zu diesem Zeitpunkt soll das Vermögen der Frau 87 000 Euro betragen haben, das des Mannes hingegen knapp das Zehnfache. Entscheidend für die Zivilrichter um den Kammervorsitzenden Klaus Haller war, dass der 58-Jährige seiner Ex-Freundin laut dem Urteil nach der Trennung drei finanzielle Angebote gemacht hatte: Zunächst bot er ihr 400 000 Euro, dann 300 000 Euro an.

Später wollte der Informatiker der 56-Jährigen zehn Jahre lang monatlich je 1000 Euro zahlen. Doch das zerstrittene Paar konnte sich nicht einigen. Daraufhin verklagte die mittlerweile in Bad Honnef lebende Frau ihren Ex auf die Zahlung von 300 000 Euro. Die bekommt die Klägerin zwar nicht. Die Richter waren jedoch der Auffassung, dass es dem Gebot von Treu und Glauben widersprechen würde, wenn die ehemalige Freundin gar nichts bekommt.

Zumindest zu seinem letzten Angebot müsse der Mann stehen. Sich davon lösen zu wollen, sei treuwidrig. Für die seit der Trennung vergangenen Monate soll die Kauffrau nun 46 000 Euro erhalten. Bis ins Jahr 2021 bekommt sie dann laut Urteil jeden Monat die festgelegte Rate in Höhe von 1000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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