Amtsgericht Siegburg 64-Jähriger erhält nach gefährlichem Überholmanöver ein Fahrverbot

Siegburg · Wegen gefährlicher Straßenverkehrsverletzung musste sich ein 64-Jährger vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Nur durch die Umsicht anderer war im vergangenen Jahr ein Unfall in Lohmar verhindert worden.

 Nach einem gefährlichen Überholmanver hat das Amtsgericht Siegburg einen 64-Jährige zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe verurteilt.

Nach einem gefährlichen Überholmanver hat das Amtsgericht Siegburg einen 64-Jährige zu einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe verurteilt.

Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Eine Mindeststrafe von 70 Tagessätzen a zehn Euro und einen Monat Fahrverbot hat Richter Daniel Hahn am Mittwoch gegen einen 64-Jährigen verhängt. Der Mann war wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung vor dem Siegburger Amtsgericht angeklagt. Im August 2021 hatte er auf der B484 in Lohmar trotz Gegenverkehrs mehrere Autos und einen Bus überholt. Ein Zusammenstoß vor allem mit einem entgegenkommenden Motorrad konnte nur durch ein Bremsmanöver des Motorradfahrers und die Reaktion der Busfahrerin, die als Zeugin geladen war, verhindert werden.

Wie der im Sauerland Lebende berichtete, habe er Angst vor einem Mann gehabt, der in einem schwarzen Auto hinter ihm fuhr und beim Halt an einer Ampel auf sein Auto zugegangen sei. Als sich die Wagen wieder in Bewegung gesetzt hätten, habe er zu dem Überholmanöver angesetzt, obwohl ihm in der Ferne eine Autokolonne entgegengekommen sei. „Ich war der Meinung, noch gut vorbeiziehen zu können“, erklärte er. Erst während des Manövers habe er gemerkt, dass es knapp werden könnte und Gas gegeben, da er wegen des Busses nicht wieder habe einscheren können. Ein ihm entgegenkommender Motorradfahrer habe nach rechts schwenken müssen und habe ihm beim Vorbeifahren noch gedroht. Er sei ansonsten immer ein sehr besonnener Autofahrer, so der Mann.

Aufgrund seiner schwierigen Lebenssituation – seine Ehefrau leidet unter Parkinson und muss regelmäßig zu Therapeuten und Ärzten gefahren werden, er selbst ist nach langem Arbeitsleben arbeitslos – folgte der Richter nicht dem Antrag der Staatsanwältin. Die hatte einen Entzug der Fahrerlaubnis mit fünfmonatiger Sperre und 60 Tagessätze a zehn Euro gefordert. Der Richter folgte der Einlassung des Rechtsanwaltes des Angeklagten, der um nur ein Fahrverbot, statt Fahrerlaubnisentzug gebeten hatte. Er begründete das damit, dass der Angeklagte sich bisher immer vorbildlich verhalten habe und einsichtig sei.

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