Zwei Fälle von Trunkenheit am Steuer in Siegburg 73-jähriger Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Siegburg · Am Sonntag fielen der Polizei in Siegburg zwei Fälle von Trunkenheit am Steuer in die Hände. Ein 41-jähriger Fahrer rammte mit seinem Auto ein Verkehrszeichen, ein 73-Jähriger war ohne Fahrerlaubnis auf einem Roller unterwegs.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, meldeten Zeugen der Polizei am frühen Sonntagmorgen einen dunklen Geländewagen, dessen Fahrer auffälliges Fahrverhalten zeigte. Er fuhr in Schlangenlinien in Richtung Frankfurter Straße, bevor er auf die Bonner Straße abbog. Dabei missachtete er das Rotlicht der Ampel. Vor dem Kreisverkehr kollidierte er mit einem Verkehrszeichen. Erst danach hielt er auf dem Gelände einer Tankstelle an der Wilhelm-Ostwald-Straße an.

Dort stoppte ihn eine Funkstreife der Polizeiwache Siegburg. Die Beamten stellten bei dem 41-jährigen Fahrer aus Lohmar starken Alkoholgeruch fest. Er begleitete die Beamten auf die Polizeiwache, dort wurde ihm Blut entnommen und der Führerschein sichergestellt. Der Mann blieb zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam, ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf 2000 Euro.

Polizist stoppt Rollerfahrer zu Fuß

Zu einem weiteren Fall von Trunkenheit am Steuer kam es am Sonntagnachmittag gegen 17 Uhr auf der Zeithstraße. Hier war ein Rollerfahrer in stark sichtbaren Schlangenlinien unterwegs. Er fiel einer Funkstreife auf, die versuchte, ihn durch Haltezeichen und Aufforderungen zum Anhalten aus dem Verkehr zu ziehen. Der Fahrer ignorierte diese jedoch.

Auf der Kaldauer Straße bog er in eine Seitengasse und fuhr durch Sperrpoller hindurch auf einen Fußweg. Ein Polizeibeamter folgte ihm zu Fuß und konnte ihn schließlich stoppen. Der 73-jährige Siegburger stand deutlich unter Alkoholeinwirkung. Er ließ sich eine Blutprobe entnehmen, verweigerte aber einen freiwilligen Atemalkoholtest.

Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Trunkenheit und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den 73-Jährigen eingeleitet. Die Beamten untersagten ihm die weitere Nutzung seines Rollers.

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