Exfreundin und Tochter bedroht 900 Euro Geldstrafe für 29-Jährigen

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg wurde ein 29-jähriger Siegburger wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz mit Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt.

Der Angeklagte war im Januar 2013 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, da er seine ehemalige Freundin bedroht und ihr nachgestellt hatte. Am 13. Juli 2013 war er trotz des Verbots bei ihr aufgetaucht und wollte die gemeinsame zehnjährige Tochter sehen.

Als diese sagte, dass sie den Vater nicht sehen wolle, habe er der Mutter und der Tochter mit dem Tod gedroht, so die Anklage. Vor Gericht gestand er, dass er an diesem Tag an der Wohnung in Troisdorf gewesen sei, um seine Tochter zu sehen.

Er sei auch wütend geworden, sagte er. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zudem Einbruch vor: Im September 2013 habe er versucht, sich Zutritt zur Wohnung seiner 60-jährigen Mutter zu verschaffen. Diese wollte vor Gericht jedoch keine Aussage machen. Seit den Vorfällen sei es zu keiner weiteren Tat gekommen, sagte der Verteidiger.

Er wies darauf hin, dass zurzeit das Umgangsrecht für die Tochter geregelt würde und keine weiteren Vorfälle zu erwarten seien. Trotz laufender Bewährung verhängte das Gericht nur eine Geldstrafe, vor allem mit Blick auf das Wohl des Kindes. Vom Vorwurf des Einbruchs wurde er freigesprochen. "Ich wollte nicht, dass es so weit kommt", sagte der Angeklagte zum Schluss.

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