Amtsgericht Siegburg Acht Monate Haft auf Bewährung für Kölner Hehler

SIEGBURG · Ein 55-jähriger Kölner ist vom Amtsgericht Siegburg wegen Hehlerei zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In der Verurteilung war auch eine dreimonatige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum versuchten Einbruch berücksichtigt, die das Düsseldorfer Amtsgericht verhängt hatte.

Das Siegburger Gericht hatte bereits im Januar den Prozess gegen den Sanitätsinstallateur eröffnet, wollte jedoch die Düsseldorfer Verurteilung abwarten. Jetzt konnten beide zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden.

Der 55-Jährige war unter anderem angeklagt, am 7. April 21012 in ein Wohnhaus in Lohmar eingebrochen zu sein. Neben Bargeld und Schmuck wurden auch hochwertige Instrumente gestohlen, die der Angeklagte ein paar Monate später einem Musikgeschäft in Düsseldorf verkaufen wollte.

Die Verkäufer fanden heraus, dass es sich um Diebesgut handelte, und riefen die Polizei. Der Angeklagte behauptete, die drei Gitarren auf dem Sperrmüll gefunden zu haben. Das beteuerte er auch in der Gerichtsverhandlung. Eine Beteiligung am Einbruch konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Der mehrfach wegen Diebstahls verurteilte Mann hätte jedoch wissen müssen, dass es sich bei den Gitarren um wertvolle Gegenstände handelt, die ohne Rücksprache mit dem Besitzer oder der Polizei nicht einfach weiterverkauft werden dürfen.

Daher verurteilte ihn das Gericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die mit der Düsseldorfer Verurteilung zu einer achtmonatigen Gesamtstrafe zusammengefasst wurde. Da er wieder einen Job gefunden hat, stellte das Gericht eine positive Sozialprognose aus und setzte die Strafe erneut zur Bewährung aus.

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