Amtsgericht Siegburg Aggressiver Autofahrer zu Geldstrafe verurteilt

Siegburg · Sein aggressives Verhalten im Straßenverkehr führte einen alleinerziehenden Vater vor das Siegburger Gericht. Die Gefährdung von drei Radfahrern brachte ihm nicht nur eine Geldstrafe ein.

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„Sie müssen sich in den Griff kriegen“, mahnte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Angeklagten und bezog sich dabei auf dessen aggressives Verhalten im Straßenverkehr. Der 37-jährige Rösrather war wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung vor dem Siegburger Amtsgericht angeklagt. Er soll im Juli 2021 mit hoher Geschwindigkeit in einen Verkehrskreisel auf der Frankfurter Straße in Siegburg eingefahren sein, ohne die Vorfahrtsberechtigung einer Gruppe von Fahrradfahrern zu beachten.

Der Angeklagte führte zunächst aus, er sei mit seinem 13-jährigen Sohn unterwegs und in einem intensiven Gespräch gewesen, als er in den Kreisverkehr eingefahren sei. Dort habe er drei Radfahrer bemerkt, die verbotswidrig im Innenkreis des Kreisels gefahren seien. Daraufhin sei er parallel zu den drei Männern an ihnen vorbeigefahren, habe sie wohl beschimpft, woran er sich aber nicht genau erinnern könne.

Vollbremsung verhinderte Zusammenstoß

Strafrichterin Alexandra Pohl verlas dagegen die Aussage eines Radfahrers, wonach der Angeklagte ihnen die Vorfahrt genommen, dann das Autofenster heruntergelassen und das Trio auf das Übelste beschimpft habe. Nur eine abrupte Vollbremsung der drei Radler habe einen Zusammenstoß verhindert. „Sie wollten die Radfahrer maßregeln und es war Zufall, dass nichts passiert ist“, so Pohl. Der Angeklagte zeigte sich reumütig und bekannte: „Mein Verhalten war nicht in Ordnung.“ Er versicherte aber, dass er niemals jemanden habe in Gefahr bringen wollen.

Der alleinerziehende Vater erklärte sein Verhalten mit einer Krankheit und damit, dass eine erforderliche Medikamentierung noch nicht gelungen sei. Die Richterin sprach den Mann, der bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen war, schuldig und verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro auf Bewährung. Außerdem folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf einen viermonatigen Führerscheinentzug und den Besuch eines Anti-Aggressionstrainings. „Nutzen Sie die Zeit und begeben Sie sich in Therapie“, gab die Richterin ihm mit auf den Weg.