Amtsgericht Siegburg stellt Verfahren ein 22-Jähriger verletzt anderen Mann im Streit mit Messer

Siegburg · Nachdem ein zunächst verbaler Streit in Sankt Augustin eskaliert ist, verletzte ein 22-Jähriger einen Kontrahenten am Unterkiefer mit einem Messer. Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen ihn ein.

 Das Siegburger Amtsgericht spricht einen 22-Jährigen frei, der im Streit ein Messer gezogen hatte.

Das Siegburger Amtsgericht spricht einen 22-Jährigen frei, der im Streit ein Messer gezogen hatte.

Foto: Meike Böschemeyer

Großes Glück hatte ein 22-Jähriger gestern vor dem Amtsgericht Siegburg. Nach knapp zweistündigen Zeugen-Vernehmungen stellte Richter Herbert Prümper das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen eine Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten ein. Der Auszubildende war angklagt, weil er im Februar 2021 im Verlauf eines verbalen Streits auf einer Straße in Sankt Augustin ein Messer gezogen und einem anderen 22-Jährigen einen Schnitt am Unterkiefer zugefügt haben soll.

Wie sein Anwalt ausführte, hatte alles mit einem Streit mit seiner Freundin begonnen. Der junge Mann wollte mit ihr reden und klingelte und klopfte heftig an der Tür der Wohnung, die sie zusammen mit Mutter und Schwester bewohnte. Die Schwester, ebenfalls im Streit mit ihm, rief daraufhin ihren Freund zu Hilfe. Da war die 19-jährige Freundin aber schon nach draußen gegangen, um mit ihrem Freund spazieren zu gehen und zu reden. Nach etwa 500 Metern wurde das Paar von dem Freund der Schwester angehalten. Er war mit weiteren Männern – ob drei oder vier blieb unklar, da einer bei Eintreffen der Polizei getürmt sein soll – in Autos gekommen. Es kam zu einem Streit, in dessen Verlauf der 22-Jährige das Messer gezogen und versucht haben soll, den Freund anzugreifen. Daraufhin überwältigten ihn die anderen Männer, wobei der Angeklagte zu Boden ging und solange getreten wurde, bis er das Messer fallen ließ.

Staatsanwältin beantragt Einstellung des Verfahrens

Der Mann, der bereits wegen versuchter Körperverletzung und Diebstahls Eintragungen hat, gab an, dass er sich von den Männern bedroht gefühlt habe, was seine Freundin bestätigte. Die Zeugen wiederum sagten, dass die Aggression vom ihm ausgegangen sei. Die Staatsanwältin beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Schmerzensgeld. Der Richter war wegen des Mitführens des Messers zunächst allerdings dagegen, folgte aber dem Vorschlag dann zur Herstellung eines Rechtsfriedens.

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