Verfahren am Amtsgericht Siegburg 30-Jährige hat ein gefälschtes Rezept vorgelegt

Siegburg · Eine Siegburgerin musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht wegen Ukrundenfölschung in zwei Fällen verantworten. Der Richter stellte eines der Verfahren ein.

Wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen musste sich eine Siegburgerin vor dem Amtsgericht verantworten.

Wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen musste sich eine Siegburgerin vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: Meike Böschemeyer

Gleich zwei Mal ist eine 30 Jahre alte Siegburgerin wegen des Gebrauchs unechter Urkunden aufgefallen. Deswegen saß sie nun im Siegburger Amtsgericht auf der Anklagebank. Im ersten Fall beschloss das Gericht, das Verfahren einzustellen, im zweiten wurde sie hingegen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Die Frau musste sich zum einen vor Gericht verantworten, weil sie in einer Apotheke ein gefälschtes Rezept vorgelegt hatte. Das habe sie auf einer Party von einem Gast mit der Bitte bekommen, das Rezept für ihn am anderen Tag einzureichen und ihm das Medikament anschließend zu übergeben, gab die 30-Jährige gegenüber Richter Michael Krah an. Bei dem Medikament handelte es sich um ein Beruhigungsmittel. Gefälschte Rezepte für dieses Mittel waren bereits mehrfach im Rhein-Sieg-Kreis aufgetaucht, weshalb eine Mitarbeiterin der Apotheke stutzig wurde. Nach einer Recherche fand sie heraus, dass auch das Rezept, das die 30-Jährige vorgelegt hatte, gefälscht war. Daraufhin informierte die Frau den Cousin der Angeklagten, den sie kennt, und teilte ihm mit, „dass mit dem Rezept etwas nicht stimmt.“

Angeklagte spricht von einem „Freundschaftsdienst“

Die angeklagte Frau erklärte, nicht erkannt zu haben, dass das Rezept gefälscht sei und es sich bei der Einwilligung zur Besorgung des Medikaments um einen „Freundschaftsdienst“ gehandelt habe. Der Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft äußerten Zweifel daran, dass die 30-Jährige vorsätzlich gehandelt oder selbst eine Fälschung begangen habe. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein, denn die Strafe, die sie im Falle einer Verurteilung erwartet hätte, wäre neben der Strafe für das weitere verhandelte Delikt nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen, wie Krah erklärte.

Im zweiten Fall ging es den Gebrauch eines gefälschten Kennzeichens an einem E-Scooter. Den hatte die Angeklagte im September 2022 mit dem Hinweis des Verkäufers erworben, dass der Versicherungsschutz noch bis zum März des folgenden Jahres gelte. Das sei natürlich „rechtlich Quatsch“, wie Krah bemerkte. Das Kennzeichen, aus Pappe gefertigt, sei so offensichtlich unecht, „dass es Ihnen hätte auffallen müssen“, warf Krah der Angeklagten vor. Einen Vorsatz sah er auch bei dieser Tat allerdins nicht, verurteilte sie aber wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Gebrauch einer unechten Urkunde.

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