Körperverletzung Amtsgericht Siegburg: Angeklagter bricht in Tränen aus

Siegburg · Seine verprügelte Freundin will nicht, dass er ins Gefängnis kommt. Ihr Wunsch ging in Erfüllung.

 Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Foto: dpa

Wegen gleich zwei Körperverletzungsdelikten war jetzt ein 35-jähriger Niederkasseler vor dem Amtsgericht angeklagt. Anfang Januar 2017 und Mitte 2019 hatte er laut Anklage seine damalige Freundin körperlich misshandelt und einmal dabei auch ein gefährliches Werkzeug benutzt. Die Anzeige wurde allerdings erst im August 2020 gestellt, weil sie sich – so die als Zeugin geladene Frau – eine Zeit lang in psychotherapeutischer Behandlung befunden habe, und das nicht nur wegen der Taten des Mannes.

Von Richterin Alexandra Pohl vernommen, gab der Mann die Taten zu und brach dabei in Tränen aus. Mit erstickter Stimme erzählte er, „das war böse, wie das gelaufen ist. Wir hatten Besuch, und ich habe mich regelrecht mit Alkohol weggeschossen. Ich weiß nicht, warum das passiert ist.“ Es hatte einen Streit mit der heute 31-Jährigen gegeben, im Verlauf dessen er die Frau ins Schlafzimmer schubste, die Tür hinter sich zuschloss und die Frau dann mit Schlägen traktierte. Nach einer halben Stunde hatte er die Tür wieder aufgeschlossen, die Frau floh zu einer Freundin, kam aber am nächsten Morgen zu dem Mann zurück.

„So etwas soll nie wieder geschehen“

Im zweiten Fall im Jahr 2019 soll er die Frau mit einer hölzernen Grillzange ebenfalls in einem Streit auf einen Arm geschlagen haben, was laut Anklage zu einer Schürfwunde und zu einer Verbrennung geführt habe. Die als Zeugin geladene Frau erzählte dann ebenfalls unter Tränen ihre Sicht der Dinge, eine Verbrennung habe es aber nicht gegeben.

Und auf die Frage der Richterin, was mit dem Angeklagten geschehen solle, entgegnete sie weinend, er solle nicht ins Gefängnis, und „so etwas soll nie wieder geschehen“. An seine ehemalige Freundin gewandt, bekundete der Angeklagte, dass ihm „schrecklich leid tut“, was passiert ist. Und er wünschte sich, dass die Frau mit dem Verfahren gegen ihn auch mit der Angelegenheit abschließen könne.

Richterin und Staatsanwältin berieten sich dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit und kamen zu dem Schluss, das Verfahren nach den Maßgaben der Strafprozessordnung einzustellen. Allerdings mit der Auflage, eine Zahlung von 2000 Euro in vier Monatsraten an die Rupert-Neudeck-Schule in Troisdorf zu leisten und die Aufnahme einer Psychotherapie nachzuweisen.

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